Oktoberfestattentat

Oktoberfestattentat

Keine Akteneinsicht für die Presse

Der Inlandsgeheimdienst muss der Presse keine Auskunft über den Inhalt der Akten zum Oktoberfestattentat erteilen. Dies hat das Verwaltungsgericht Köln mit Urteil vom 9. Juni 2020 entschieden und damit die Klage eines Journalisten abgewiesen. Bei dem Anschlag auf das Münchner Oktoberfest am 26. September 1980 wurden zwölf Menschen getötet und über 200 schwer verletzt. Daran, dass der Attentäter Gundolf Köhler - er war Mitglied der faschistischen Wehrsportgruppe Hoffmann - Einzeltäter gewesen sein soll, gab es von Anfang an große Zweifel; Überlebende und Opferanwälte kämpfen für eine Wiederaufnahme der Ermittlungen. Das Kölner Gericht wies das Auskunftsbegehren des Journalisten als "nicht zulässig" ab. Er könne allenfalls eine konkrete Frage stellen.