Michel Brandt

Michel Brandt

Juristischer Erfolg für Linken-Abgeordneten

Michel Brandt, Bundestagsabgeordneter der Linkspartei, klagte beim Bundesverfassungsgericht erfolgreich gegen die Zwangsöffnung seines Parlamentsbüros durch die Bundestagspolizei. Sein "Vergehen": Am Fenster seines Büros hingen während eines Besuchs des faschistischen türkischen Präsidenten Recep Tayyip Erdoğan im September 2018 Ausdrucke einer Kurdistanfahne sowie eines Wimpels der kurdischen Volksverteidigungseinheiten YPG. Polizisten des Bundestages öffneten in Abwesenheit des Abgeordneten das Büro und nahmen die Plakate ab. Der Staatsapperat war darauf ausgerichtet, alles zu unterdrücken, was die guten Beziehungen des deutschen Staates zur faschistischen Türkei stören könnte. Der Zweite Senat des Bundesverfassungsgerichts urteilte jetzt: Dieser Polizeiübergriff war verfassungswidrig. Er verletzte das Recht des Abgeordneten aus Artikel 38 Grundgesetz, wonach Abgeordnete die ihnen zugewiesenen Räume ohne Beeinträchtigungen durch Dritte nutzen können.