Ab 1. Januar 2021

Ab 1. Januar 2021

Neue Grundrente - erneut eine Mogelpackung?

Der Deutsche Bundestag hat mit Mehrheit der bürgerlichen Parteien ein Grundrentengesetz beschlossen, das ab 1. Januar 2021 in Kraft treten soll.

Von einem Korrespondenten
Neue Grundrente - erneut eine Mogelpackung?
(foto: Pixabay / Alexas Fotos)

Stolz verkündete die Bundesregierung: Wer jahrzehntelang in die Rentenversicherung eingezahlt hat, soll im Alter auch etwas davon haben. Die Grundrente sorge dafür, dass sich die Menschen darauf verlassen können. Das begrüßen wir. Aber es stellen sich auch Fragen

 

Eine geringe Rente wird mit Zuschlägen - bis zu 404,86 Euro - deutlich aufgestockt. Dazu sind jedoch folgende Voraussetzungen erforderlich: Anspruch auf Grundrente hat, wer mindestens 33 Jahre gearbeitet, Kinder erzogen und Angehörige gepflegt, aber im Durchschnitt wenig verdient hat - über die gesamte Zeit höchstens 80 Prozent des Durchschnittsverdienstes im Jahr. In der Regel wird die Lebensarbeitszeit unterbrochen: Durch Erwerbslosigkeit (Bezug von Hartz IV), Minijobs ohne Sozialversicherungspflicht oder andere Zeiten, in denen keine Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung entrichtet wurden.

 

Zudem sind Transferbezieher von Leistungen nach dem SGB XII (Grundsicherung, die nicht armutsfest ist) von der Grundrente ausgeschlossen. Die Bundesregierung rechnet mit rund 1,3 Millionen Rentnerinnen und Rentnern, die von der Grundrente profitieren können. Selbst bei Aufstockung der Minirente um den Höchstbetrag von 404,86 Euro erreicht die Gesamtrente häufig nicht einmal 900,00 Euro brutto, liegt also unter der Armutsgrenze von 2019 (892,00 Euro netto für Single, 1.872,00 Euro für Paare)!

 

Außerdem wird Einkommen der Rentnerinnen und Rentner angerechnet, wenn es den Freibetrag von 1.250 Euro für Alleinlebende und 1.950 Euro für Paare übersteigt. Maßgeblich ist das zu versteuernde Einkommen. Kapitalerträge und ausländische Einkünfte werden ebenfalls angerechnet. Einkommen über 1.250 Euro (1.950 Euro bei Paaren) wird zu 60 Prozent, Einkommen über 1.600 Euro (2.300 Euro bei Paaren) wird voll angerechnet. Das ist äußerst ungerecht, insbesondere, wenn das Einkommen durch nichtselbständige Arbeit als Zubrot für die geringe Rente erzielt wird.

 

Auch die neue Grundrente verhindert nicht die Altersarmut. Dazu ein Beispiel: Frau A. aus Dresden war 37 Jahre beitragspflichtig beschäftigt und hat etwa 40 Prozent des Durchschnittslohns verdient. Sie hat damit im Jahr durchschnittlich 0,4 Entgeltpunkte in der Rentenversicherung erworben. Ihre Altersrente beläuft sich daher nur auf rund 472 Euro (brutto). Mit der Grundrente bekommt sie zukünftig Altersbezüge in Höhe von rund 862 Euro.

 

Das ist ein Hohn für eine 37-jährige beitragspflichtige Tätigkeit! Es kann davon ausgegangen werden, dass diese Frau A. überwiegend als Leih- oder Werksarbeiterin zu Dumpinglöhnen geschuftet hat. Das einzig hundertprozentig Positive an der Grundrente ist: Dazu braucht kein gesonderter Antrag gestellt werden!

 

Eine Grundrente, die ihren Namen verdient, müsste deutlich über der offiziellen Armutsgrenze von Einkommen liegen. Einem Alleinstehenden stünden mindestens 1.000 Euro, einem Paar mindestens 2.000 Euro monatlich zu. Unabhängig davon: Erhöhung und keine Absenkung des Rentenniveaus!

 

Mit dem Zuständnis zur Grundrente versucht die Bundesregierung, den aufkommenden Widerstand gegen ihre unsoziale Politik und vor allem die zunehmende Kritik am jetzigen System des Kapitalismus zu bekämpfen. Ebenfalls trägt die Hauptlast der Finanzierung der Steuerzahler mit durchschnittlichem Einkommen, während der Steueranteil der Konzerne verschwindend gering ist. Die erforderlichen Mittel werden durch eine Anhebung des allgemeinen Bundeszuschusses zur Rentenversicherung aufgebracht. Dieser wird ab 2021 um 1,4 Milliarden Euro erhöht.