Umwelt

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Tierquälerei noch bis zu 15 Jahren möglich!

Der Bundestag hat eine Änderung der Tierschutz-Nutztierhalteverordnung beschlossen.

Korrespondenz aus Bochum

Die tierquälerische Schweinehaltung in engen Einzelboxen wurde mit wenigen Ausnahmen (z.B. zur Abferkelzeit) verboten. Für die Umrüstung der Ställe hat die Agrarindustrie aber bis zu acht bzw. in besonderen Fällen bis zu 15 Jahren Zeit. Das bedeutet weiterhin unsägliche Qualen für die armen Kreaturen.

 

Wie so häufig stehen wieder einmal die Profite der Agrarkonzerne im Vordergrund, und die Gesetzesänderung wurde von den "Konzernetagen" mitgestrickt. Eine artgerechte Schweinehaltung bedeutet Einstreu in den Ställen und Auslauf für jedes Tier. Selbstverständlich könnten dann nicht mehr so viele Schweine zusammengepfercht werden. Neben großer Bewegungsfreiheit im Stall müssen auch ein Auslauf im Freien bzw. Suhlecken ermöglicht werden. Unter dem Diktat dieser Agrarkonzerne hat der Deutsche Bundestag keinerlei Skrupel, die Tierquälerei über einen unzumutbar langen Zeitraum noch zu gestatten! Zudem sollen die Großmäster für die Umrüstung der Ställe noch bis zu 400 Millionen Euro erhalten.

 

Mit den heutigen technischen Möglichkeiten wären Stallumbauten deutlich schneller als in zugebilligten acht bzw. 15 Jahre möglich. Die Tiere könnten vorübergehend in großen winterfesten Behelfszelten mit ausreichender Belüftung untergebracht werden. Die Agrarkonzerne haben genug Geld dafür.

 

Die MLPD als konsequente Umweltpartei setzt sich seit Jahren gegen industrielle Massentierhaltung und für eine gesunde Lebensmittelproduktion im Interesse der werktätigen Massen ein.