Hamburg
G20-Prozesse: Skandalurteil bedeutet Angriff auf Grundrechte!
Am Freitag wurde im Hamburger Elbchaussee-Prozess nach über eineinhalb Jahren das Urteil gefällt und es wurden die fünf angeklagten Gipfelgegner verurteilt.
Rote Fahne News berichtete am Freitag und dokumentiert hier Auszüge aus der Erklärung der Roten Hilfe zu dem reaktionären Urteil:
"Ein 24-Jähriger Aktivist aus Frankreich erhielt eine Freiheitsstrafe von drei Jahren, er wurde wegen angeblichenen schweren Landfriedensbruchs und Beihilfe zur Brandstiftung, gefährlicher Körperverletzung und tätlichen Angriffs auf Polizist*innen schuldig gesprochen. Ein 26-Jähriger aus Hessen erhielt eine Bewährungsstrafe auf ein Jahr und fünf Monate Haft, ein weiterer Aktivist wurde zu einer Bewährungsstrafe von einem Jahr und drei Monaten verurteilt. Zwei der fünf Verurteilten sollen Sozialstunden ableisten, da sie wegen Landfriedensbruchs verurteilt wurden.
Dieses Urteil kam zustande, obwohl vier der fünf Aktivisten keine eigenhändige Straftat zugeordnet, sondern die bloße Teilnahme an dem Protestzug, der sich während des G20-Gipfels im Juli 2020 durch die Hamburger Elbchaussee bewegte und aus dem heraus es zu Angriffen gegen Schaufenster und Autos kam. Auch die Vorwürfe gegen den fünften beschränken sich auf zwei Flaschenwürfe, die weder Personen noch Gegenstände trafen. Mit der staatsanwaltlichen Konstruktion, dass allein das Mitlaufen in einer militanten Gruppe eine 'psychische Beihilfe' darstelle und somit alle Anwesenden für jede einzelne Aktion anderer haftbar gemacht und bestraft werden können, wurde trotzdem eine Verurteilung zu so hohen Strafen möglich.
Schon im Verlauf des Verfahrens war unübersehbar geworden, dass es dem Gericht ausschließlich um eine Verurteilung ging: offensichtliche Pfuschereien bei den Ermittlungen, systematische Beweisfälschungen seitens der SoKo 'Schwarzer Block' und manipulierte Zeugenaussagen riefen beim Gericht zwar Verärgerung hervor, führten aber keineswegs zur sofortigen Einstellung des Verfahrens.
Demonstrationen sind damit also kein grundgesetzlich geschütztes hohes Gut mehr, sondern werden zur Bedrohung und zur potenziellen Straftat erklärt. Ein solcher Angriff auf elementare Rechte kann nicht hingenommen werden, und es ist von größter Bedeutung, dass dieses Urteil in zweiter Instanz gekippt wird."