München
TKP-/ML-Prozess geht zu Ende – Solidarität mit den Angeklagten!
Heute wurde bekannt, dass der "Tag X", also der Tag der Urteilsverkündung im Münchner TKP-/ML-Prozess, der 28. Juli 2020 sein wird. Ein breites Bündnis, in dem die MLPD vertreten ist, ruft zur Demonstration am 28. Juli um 10 Uhr vor dem Oberlandesgericht München an der Nymphenburgerstraße auf.
In dem seit vier Jahren andauernden politischen Gesinnungsprozess sind die Plädoyers der Bundesanwaltschaft und der Verteidigung gehalten; die Angeklagten haben von ihrem Recht auf ein Schlusswort Gebrauch gemacht, und eindrucksvoll dieses Verfahren an den Pranger und ihre unbeugsame revolutionäre Haltung unter Beweis gestellt (nachzulesen im Blog der Verteidigung). Erhan Aktürk, einer der zehn Angeklagten, nahm heute an der Pressekonferenz im Münchner Gewerkschaftshaus teil, die vom Internationalistischen Bündnis, der Roten Hilfe, ATIK und dem ver.di-Arbeitskreis gegen rechts durchgeführt wurde. Er bedankte sich für die jahrelange unermüdliche Solidarität und rief dazu auf, für den 28. Juli breit zu mobilisieren. Es wird ein internationaler Aktionstag werden.
Das Internationalistische Bündnis in München hat ein Flugblatt mit dem Aufruf zum "Tag X" veröffentlicht, das wir hier dokumentieren.
Im vierjährigen Prozess mit dem konstruierten Vorwurf des „Terrorismus“ gegen zehn Revolutionärinnen und Revolutionäre aus der Türkei vor dem Oberlandesgericht München hat die staatliche Bundesanwaltschaft drakonische Strafen gefordert. Den Angeklagten werden nicht einmal konkrete Straftaten vorgeworfen, sondern lediglich die Mitgliedschaft bzw. „Rädelsführerschaft“ in der in Deutschland nicht verbotenen TKP/ML. Es geht also um ihre revolutionäre Gesinnung und Organisierung!
Skandalöses Gesinnungsurteil geplant
Mit geforderten Haftstrafen ab drei Jahren und sechs Monaten bis zu sechs Jahren und neun Monaten will die Bundesanwaltschaft das bestraft wissen. Das wäre ein skandalöses Gesinnungsurteil! Es soll den Marxismus-Leninismus und den Kampf um Befreiung von Ausbeutung und Unterdrückung als „Terrorismus“ kriminalisieren. Neun von zehn Angeklagten wurden auf Grund ihrer unbeugsamen Haltung und der breiten Solidarität aus der Haft entlassen. Und jetzt sollen sie dennoch wieder ins Gefängnis? Aufgrund des konstruierten Vorwurfs der sogenannten „Rädelsführerschaft“ wird der Hauptangeklagte Müslüm Elma als Einziger nach fünf Jahren und fast drei Monaten immer noch in Untersuchungshaft gehalten.
Die Plädoyers und Schlussworte der Angeklagten entlarvten das Vorgehen der bürgerlichen Justiz als antikommunistisches Manöver, um dem faschistischen Erdoğan-Regime Schützenhilfe in seinem Kampf gegen revolutionäre Kräfte und die kurdische Befreiungsbewegung zu leisten, aber auch zur Kriminalisierung der kommunistischen Freiheitsideologie überhaupt.
Müslim Elma betonte in seinem Schlusswort vor dem Gericht am 29. Juni 2020: "Wir kommen aus der Tradition des Widerstands. Der Vorwurf des 'Terrorismus' ist eine der größten Lügen des 20. und 21. Jahrhunderts, die sich die imperialistischen Räuber und ihre Kollaborateure zusammengedichtet haben, um die Verbrechen, die sie an den unterdrückten Völkern der Welt begangen haben, zu verschleiern und um deren legitimen Kampf zu diffamieren. Aber all diese Lügen können den Untergang der Imperialisten nicht verhindern. Wir sind internationalistische Revolutionäre... Ihr könnt über uns nicht richten." ...
Aber warum diese staatliche Verfolgungswut?
Zum einen handelt es sich um eine Gefälligkeit der Bundesregierung in Kumpanei mit dem Erdoğan-Regime. Dass ein bedeutender Teil der „Beweise“ vom türkischen Geheimdienst durch illegale Spionage beigesteuert wurde, interessiert das Münchner Gericht allerdings nicht. Auch nicht, dass Erdoğan ein faschistisches Regime errichtet hat, völkerrechtswidrig in Efrin einmarschiert ist, Teile Rojavas besetzt und gerade erst kurdische und jezidische Siedlungen im Nordirak bombardieren ließ.
Es handelt sich ausdrücklich um ein antikommunistisches Pilotverfahren, das ansetzend am KPD-Verbot von 1956 dazu beitragen soll, revolutionäre Tätigkeit zu kriminalisieren. Mit einem Musterurteil sollen weitergehende Möglichkeiten geschaffen werden, Gewerkschafter, Streikende, Antifaschisten, Linke und Revolutionäre anzuklagen, einzusperren und – wenn sie nicht die deutsche Staatsangehörigkeit haben – abzuschieben. ...
Kapitalismus angezählt
Die 2018 neu ausgebrochene Weltwirtschafts- und finanzkrise - durch die Corona-Krise vertieft - wird die gesellschaftlichen Widersprüche weiter zuspitzen. Sie werden zu weiteren Massenkämpfen und politischen Krisen führen. Die Tauglichkeit des kapitalistischen Systems ist längst angezählt. Auf diesem Hintergrund ist der Zusammenschluss aller fortschrittlichen Kräfte das Gebot der Stunde. ...
- Eine Verurteilung werden wir nicht hinnehmen!
- Freispruch für alle Angeklagten!
- Sofortige Freilassung von Müslim Elma!
- Weg mit §129a + b und Schluss mit der „Verfolgungsermächtigung“!
- Schluss mit der Zusammenarbeit mit dem Erdogan-Regime durch die Bundesregierung!
Auf zu Kundgebung und Demonstration
Am "Tag X", dem 28. Juli 2020, um 10 Uhr vor dem Oberlandesgericht München, Nymphenburgerstraße