Gerichtsverhandlung online

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Aussicht auf Erfolg gegen Alice Weidel – Urteil im September

Kurz und schmerzlos war gestern die mündliche Verhandlung im Fall der Klage des Flüchtlingsaktivisten Alassa Mfouapon gegen diffamierende Falschbehauptungen der AfD-Funktionärin Alice Weidel.

Korrespondenz
Aussicht auf Erfolg gegen Alice Weidel – Urteil im September
Alassa Mfouapon (re.) und sein Anwalt Frank Stierlin (rf-foto)

Diese hatte ihn in den sozialen Medien als „Rädelsführer“ des friedlichen Protests gegen die Abschiebung eines Flüchtlings aus der LEA Ellwangen im April 2018 betitelt. Für die Richterin war klar, dass Mfouapon überzeugend dargelegt habe, dass er kein „Rädelsführer“ sei und legte nahe, dass Alassa's Klage auf Unterlassung aller Voraussicht nach erfolgreich sein würde.

 

Dagegen sah sie es jedoch als freie Meinungsäußerung Weidels an, zu behaupten, die Flüchtlinge der LEA Ellwangen hätten Polizeibeamte „brutal angegriffen“. Das endgültige Urteil werde erst am 11. September bekannt gegeben.

 

Alassa nutzte die Gelegenheit, ein Statement abzugeben. Er sei gerade deswegen nach Deutschland geflohen, weil er den Glauben hatte, dass hier Menschenrechte geachtet werden. Er hat die Erfahrung gemacht, dass diffamierende und rassistische Äußerungen wie von Weidel in Deutschland oft mit der Begründung der Meinungsfreiheit geschützt werden. Dazu sagte er: „Ist es nicht an der Zeit, Menschenverachtung und rassistischen Rufmord zu ächten? Wo heute Worte sind, sind morgen Taten!"

 

Das ist eine Mahnung nach den faschistischen Morden von Kassel, Halle und Hanau. Ein Urteil gegen die faschistoide Politikerin würde in diesem Sinne auch ein Zeichen gegen die AfD als Wegbereitern des Faschismus setzen. Erst kürzlich hat Alice Weidel den ausgemachten Faschisten Kalbitz gegen seinen Rausschmiss aus der AfD verteidigt.

 

Die Rote-Fahne-Redaktion wünscht Alassa Mfouapon und dem Freundeskreis Flüchtlingssolidarität viel Erfolg im weiteren Kampf gegen die reaktionäre Flüchtlingspolitik der Bundesregierung und gegen die Behandlung von Flüchtlingen als Menschen 2. oder 3. Klasse!

 

  • Faschismus ist keine Meinung, sondern ein Verbrechen!
  • Verbot aller faschistischen Organisationen und ihrer Propaganda!