Pforzheim / Koblenz
Amazon muss Streikaktionen auf Betriebsparkplätzen hinnehmen
Das Bundesverfassungsgericht wies zwei Klagen des Online-Handelskonzern Amazon zurück, nach denen Streikaktionen der Belegschaft u.a. in Pforzheim und Koblenz vor dem Eingang gegen das Hausrecht verstoßen würden. Bereits das Bundesarbeitsgericht hatte 2018 geurteilt, dass die Streiks zulässig sind inkl. der Ansprache der Kollegen durch die Gewerkschaft Ver.di auf den betroffenen Betriebsparkplätzen.¹