Ausbeutung

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Eckpunkte zum „Lieferkettengesetz“ sind umstritten

Am 26. August soll das Bundeskabinett den Gesetzentwurf von Entwicklungsminister Gerd Müller (CSU) und Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) für ein „Lieferkettengesetz“ unter dem Namen „Sorgfaltspflichtengesetz“ behandeln.

Von wb

Es soll Unternehmen ab einer Größe von 500 Beschäftigten zur Wahrung von Menschen-, Arbeits- und Umweltrechte bei den "globalen Lieferketten" verpflichten.

 

Die Befürworter in der Regierung reagieren damit dämpfend auf die breite Kritik unter den Massen, dass Unternehmen ihre Profite durch Überausbeutung und Unterdrückung von Arbeiterinnen und Arbeitern steigern.

 

Zwanzig Organisationen, darunter auch der DGB, schlossen sich zur „Initiative Lieferkettengesetz“ zusammen: „Unternehmen, die Schäden an Menschen und Umwelt in ihren Lieferketten verursachen oder in Kauf nehmen, müssen dafür haften.“¹ Das war auch eine Schlussfolgerung aus dem Scheitern der Selbstverpflichtung der Industrie, an die UNO oder Bundesregierung erfolglos appellierten.

 

Nach massiver Kritik der Monopolverbände haben Wirtschaftsminister Gerd Müller (CSU) und Arbeitsminister Hubertus Heil (SPD) das Gesetz „entschärft“. Strafrechtliche Folgen sind gestrichen worden. Stattdessen gibt es lediglich eine zivilrechtliche Haftung, die auf „Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit“ beschränkt ist – und das auch nur, wenn sie „verhältnismäßig und zumutbar“ ist.

 

Das Lieferkettengesetz kann von der internationalen Arbeiterbewegung genutzt werden, wie Joly Talukder, Generalsekretärin der Gewerkschaft Garment Workers' Trade Union Centre in Bangladesh sagt. Sich darauf zu verlassen aber wäre eine Illusion. Dazu sagt Joly Talukder. “In der heutigen Wirtschaft des globalisierten Kapitalismus ist es äußerst wichtig, Marken für den Lebensunterhalt der Beschäftigten in den Zulieferländern verantwortlich zu machen. Davon abgesehen gibt es in Bangladesch eine Gruppe lokaler Eigentümer, die versuchen, aus der jüngsten „Pay-Up“-Bewegung in den sozialen Medien Kapital zu schlagen. … Daher halten wir es für wichtig, sowohl die internationalen Marken als auch die lokalen Eigentümer für die Notlage der Beschäftigten zur Verantwortung zu ziehen.“²