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Gerichtsentscheidung gegen Sonntags-Shopping
Am Freitag, dem 28. August 2020, hat das Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen entschieden, dass die Verordnungen der Städte Lemgo und Bad Salzuflen auf einen verkaufsoffenen Sonntag am heutigen 30. August rechtswidrig sind. Für Silke Zimmer, ver.di-Landesfachbereichsleiterin für den Handel, ist eindeutig: „Dieses Urteil ist ein wichtiges Signal an die Beschäftigten. Das Grundrecht auf Sonntagsschutz gilt auch in Corona-Zeiten."