Flüchtlinge aus Moria
Eilantrag: Sofortige Aufnahme der Moria-Flüchtlinge in Deutschland!
Im Auftrag von Alassa M., bekannter Flüchtlingsaktivist und Repräsentant des „Freundeskreises Flüchtlingssolidarität“ in Solidarität International e. V. (SI), beantragten wir am 9. September, die Bundesregierung zur sofortigen Aufnahme der Flüchtlinge, die sich im Flüchtlingslager Moria auf Lesbos/Griechenland aufhalten, zu verpflichten.
Alassa M. und SI haben enge Verbindungen zu den Moria-Flüchtlingen, leisten Hilfe zur Selbsthilfe und unterstützen deren Selbstorganisation und Widerstand gegen die menschenverachtende Flüchtlingspolitik der EU. Sie baten Alassa M., ihre Interessen als „Sachwalter“ wahrzunehmen, da sie berechtigt befürchten, wenn ihre Personalien öffentlich bekannt werden, Opfer der auf Lesbos anhaltenden faschistischen Attacken bzw. Repressionen staatlicher oder EU-Behörden zu werden.
Im Eilantrag heißt es unter anderem: „ … Der Erlass vorläufiger Maßnahmen ist erforderlich, nachdem in der Nacht auf den 9. September die Lage mit dem Ausbruch eines Brandes im Lager Moria eskalierte. … Auch angesichts der akuten humanitären Katastrophe … ist nicht erkennbar, dass sich an der Weigerung der Bundesrepublik Deutschland – und der entsprechenden Verantwortlichen der EU – irgendetwas ändert, um notwendige Maßnahmen zu ergreifen. …. Die Verantwortung … liegt nicht nur bei der EU, sondern insbesondere auch bei der Bundesregierung. … Deutschland hatte und hat die Kapazitäten zur Aufnahme der Flüchtlinge. Für die jetzige humanitäre Katastrophe tragen sie auch juristisch die volle Verantwortung. Nachdem die Verantwortlichen in der Bundesregierung und der EU weiter die Augen vor dem verheerenden Brand, seinen dramatischen Folgen und der unmenschlichen Situation verschließen, war es erforderlich, dass EGMR anzurufen, damit Moria – was aber auch für die anderen Lager auf den griechischen Inseln gilt – endlich evakuiert wird und die Flüchtlinge in Deutschland aufgenommen werden.
Die Bundesrepublik Deutschland verfügt ohne weiteres über die logistischen Möglichkeiten, unter Beachtung der notwendigen Maßnahmen des Gesundheitsschutzes der Bevölkerung in Deutschland, zur Aufnahme von 13.000 Flüchtlingen. … Gleichzeitig existiert in Deutschland – ohne die Hetze rassistischer und faschistischer Kräfte zu verharmlosen – mehrheitlich eine breite Solidarität mit den Flüchtlingen und eine große Empörung über das Versagen der Politik der Bundesregierung und der EU … Die Nichtübernahme der Flüchtlinge bedeutet eine Verletzung von Art. 4 der EU – Grundrechtecharta (GRCh) (Verbot unmenschlicher oder erniedrigender Behandlung) und Art. 18 GRC (Asylrecht), aber auch entsprechender Artikel der deutschen Verfassung sowie völkerrechtlicher Verpflichtungen insbesondere aus der Genfer Flüchtlingskonvention (GFK) und der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK), aber auch des Haager Minderjährigenschutzabkommens …. Für den Antrag bzw. die Beschwerde sind Rechtsbehelfe im nationalen Verfahren nicht eröffnet …“
Der Antrag betont, dass es „im konkreten Fall unzumutbar (ist)“ die Flüchtlinge „auf eine andere Möglichkeit zur Beseitigung der geltend gemachten Verletzungen der GRCh und EMRK zu verweisen. … Artikel 4 GRCh beinhaltet eine positive Verpflichtung. Angesichts der gegenwärtigen apokalyptischen Situation im Lager von Moria ist ein Tätigwerden dringend geboten.“