Solingen
Leiharbeit bei Borbet vom Tisch!
Alle bei Borbet beschäftigten Leiharbeiter müssen laut Bundesarbeitsgerichtsurteil ab sofort fest eingestellt werden (Aktenzeichen 12TaBV74/19). Am 3. September 2020 wurden alle Leiharbeitsverträge in feste Arbeitsverträge mit Borbet umgewandelt.
Im jahrelangem gerichtlichen Streit haben die Betriebsräte ihr Mitbestimmungsrecht bei der Beschäftigung und dem Einsatz von Leiharbeitern im Vollkontischichtsystem ... zunächst auf gütlichem Wege mit dem Unternehmen klären wollen. Borbet lehnte stets ab, so ging der Vorgang zwangsläufig zum Arbeitsgericht.
Um Leiharbeitnehmer in Schichtsystemen beschäftigen zu können, bedarf es ab einer gewissen Betriebsgröße einer Betriebsvereinbarung, die regelt, unter welchen Bedingungen (Zeitraum, Arbeitszeit, Abteilung etc.) die Leihbeschäftigten im Betrieb eingesetzt werden. Bei Borbet in Solingen gab es keine derartige Betriebsvereinbarung.
Da den Betriebsräten also weder Beginn, noch Ende des Leiharbeitseinsatzes bekannt war, pochten sie auf Festanstellung der betroffenen Kollegen und die Abschaffung von Leiharbeit im Solinger Werk.
Vor wenigen Monaten bekamen sie beim Landesarbeitsgericht Düsseldorf Recht. Die Borbet-Geschäftsleitung legte Beschwerde beim Bundesarbeitsgericht ein und verlor auch hier. Für jeden Leiharbeitnehmer den Borbet zukünftig ohne Zustimmung des Betriebsrates beschäftigt, muss das Unternehmen bis zu 10.000 Euro Strafe zahlen.
Mit ihrer Moral, ihrem Mut und ihrer Entschlossenheit, sich nicht unterkriegen zu lassen haben die Borbetianer einen Pflock im Kampf um Arbeiterrechte bundesweit gesetzt! ...