Leserbrief
Man muss sich wehren!
Ein Leser aus Herne schickte uns einen Leserbrief zum Artikel über die Friseurkette Klier.
Im sehr lesenswerten Artikel auf Rote Fahne News am 8. September "Friseurkette Klier droht Zahlungsunfähigkeit“ heißt es:
„Ich riet ihr, gegen die Abmahnung Widerspruch einzulegen und notfalls zu klagen. Mehrere Abmahnungen können zur fristlosen Kündigung ohne Abfindung führen. Wer kämpft kann gewinnen!“
Es ist richtig, gegen rechtswidrige Abmahnungen offensiv vorzugehen. Nur wer kämpft, kann gewinnen!
Aber mehrere Abmahnungen können nicht einfach so zu fristlosen Kündigungen führen. In Deutschland sind in Ausnahmefällen auch fristlose Kündigungen ohne Abmahnungen möglich (z.B. bei schweren Diebstählen). Dagegen rechtfertigt meistens auch ein mehrfach abgemahntes Verhalten nicht eine fristlose Kündigung. Man verliert dadurch auch nicht seinen Anspruch auf Abfindung. Es gibt in Deutschland keinen allgemeinen Anspruch auf Abfindung nach Kündigungen. Man muss sich wehren – und sich auch rechtliche Unterstützung suchen, z.B. bei seiner Gewerkschaft, um den Einzelfall zu prüfen.