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Darf man als PKW-Fahrer eine Maske tragen?

Schwer ausrottbar ist das Gerücht, man dürfe als Fahrer eines PKW keine Schutzmaske gegen Corona tragen. Das ist falsch.

Von Anwaltskanzlei Meister & Partner
Darf man als PKW-Fahrer eine Maske tragen?
(foto: OrnaW / Pixabay)

Man darf geeignete Schutzmasken tragen, insbesondere Mund-Nasen-Schutzmasken und FFP2/FFP3-Masken. Dies ist auch sinnvoll, wenn mehrere Leute eng nebeneinander im PKW sitzen (welche Masken zum Eigenschutz zu empfehlen sind, siehe hier).

 

In Deutschland gilt zwar laut der Straßenverkehrsordnung ein Vermummungsverbot. Dort heißt es: „Wer ein Kraftfahrzeug führt, darf sein Gesicht nicht so verhüllen oder verdecken, dass er nicht mehr erkennbar ist.“ (§ 23 Abs. 4 StVO) Dann droht ein Bußgeld in Höhe von 60 Euro. Aber: Bei einer vernünftigen Schutzmaske verdeckt man nicht das gesamte Gesicht und ist weiterhin erkennbar.

 

Der ADAC schreibt dazu, dass es notwendig ist, „dass die ausschlaggebenden Gesichtszüge im Wesentlichen weiterhin auszumachen sind. Bei den handelsüblichen Masken sollte das eigentlich kein Problem sein, da das Gesicht damit im Normalfall noch zu erkennen ist.“ Was man beachten muss, wenn man eine Brille trägt oder andere Masken verwendet, siehe hier!

 

Hinsichtlich der Anzahl und Art der Mitfahrer sollte man sich an den jeweils gültigen allgemeinen Kontaktbeschränkungen orientieren.