129b-Prozesse am laufenden Band

129b-Prozesse am laufenden Band

Verfahrenseröffnung gegen Gökmen Ç. vor dem Oberlandesgericht Koblenz

Nachdem ein Prozess vor dem OLG Koblenz im August und ein anderer vor dem OLG Hamburg im Oktober mit Verurteilungen der Angeklagten zu mehrjährigen Haftstrafen beendet wurden, steht das nächste Verfahren gegen einen kurdischen Aktivisten bevor.

Von AZADÎ e. V., Rechtshilfefonds für Kurdinnen und Kurden in Deutschland,

So wird am 20. Oktober das Hauptverfahren gegen Gökmen Ç. (38) vor dem Staatsschutzsenat des Oberlandesgerichts Koblenz eröffnet. Die Anklage beschuldigt ihn der Mitgliedschaft in einer „terroristischen“ Vereinigung im Ausland gem. §§ 129a/b StGB. Als „hauptamtlicher Kader“ habe er ab Ende 2017 unter dem Decknamen „Rojhat“ das „PKK-Gebiet“ Saarbrücken geleitet und sei bis Juni 2019 für die Regionen Hessen bzw. Rheinland-Pfalz verantwortlich gewesen.

 

In dieser Funktion habe er Versammlungen, Veranstaltungen und Spendengeldsammlungen organisiert, propagandistische und finanzielle Angelegenheiten koordiniert oder andere Gebietsverantwortlichen regelmäßig kontaktiert. Zudem sei damit befasst gewesen, Kurdinnen und Kurden zur Teilnahme an kurdischen Großveranstaltungen wie dem Kurdischen Kulturfestival oder zum Newroz-Fest zu motivieren und deren Anreise zu ermöglichen.

 

Eine individuelle Straftat wird ihm nicht vorgeworfen. Gökmen Ç. wurde am 2. Januar 2020 festgenommen und befindet sich seitdem in U-Haft in der JVA Koblenz. ...

 

Während in Deutschland eine mutmaßliche PKK-Mitgliedschaft und damit verbundene Aktivitäten als „Verbrechen“ gemäß §§ 129a/b StGB kriminalisiert werden, ist der belgische Kassationshof im Januar dieses Jahres zu einer vollkommen anderen Bewertung gekommen mit der Folge, dass alle anhängigen PKK-Verfahren eingestellt worden sind. In einem rechtskräftigen Urteil ist das Gericht nach intensiver Befassung mit allen Aspekten des türkisch-kurdischen Konflikts zu der Überzeugung gelangt, dass es sich bei der PKK nicht um eine terroristische Organisation handelt. Vielmehr sei sie als eine Partei in einem bewaffneten innerstaatlichen Konflikt einzustufen. ...

 

Der Auftakt des Prozesses findet statt: am Dienstag, 20. Oktober 2020, 10 Uhr, Saal 10, OLG Koblenz, Regierungsstraße 7. Weitere Verhandlungstermine: 26. Oktober, 9., 10., 16., 17.,23., 24., 30. November – jeweils 10 Uhr.