Israel / Palästina
Drei jüdisch-palästinensisch-deutsche BDS-Aktivisten klagen gegen Bundestags-Beschluss
Drei Aktivistinnen und Aktivisten der BDS-Kampagne, die gegen den Beschluss des Bundestags vom 17. Mai 2019, die BDS-Kampagen als „antisemitisch“ anzusehen, klagen, schreiben:
Wir sind die jüdisch-palästinensisch-deutschen Aktivistinnen und Aktivisten Judith Bernstein, Amir Ali und Christoph Glanz. Wir sind die Bundestag 3 für Palästina (BT3P). Gemeinsam setzen wir uns für Menschenrechte in Palästina und Israel ein.
Was uns Klägerinnen und Kläger als politisch denkende und handelnde Menschen vereint, ist unsere bedingungslose Verpflichtung gegenüber den Menschenrechten. Wir wenden uns ausnahmslos gegen alle Formen von Rassismus (inklusive Antisemitismus und Islamophobie), Diskriminierung und Unterdrückung. Wir laden alle Menschen ein, die sich den Menschenrechten verpflichtet fühlen, uns - die BT3P - zu unterstützen und die Meinungsfreiheit für Menschenrechtsarbeit zu verteidigen.
Beauftragt mit der Klage wurde der Berliner Rechtsanwalt Ahmed Abed. Rechtsanwalt Abed hat bereits erfolgreich gegen die Einschränkungen der Meinungs- und Versammlungsfreiheit der BDS-Kampagne geklagt (Niedersächsisches OVG, 10 ME 48/19, VG Köln, 14 L 1765/19) und setzt sich seit Jahren national und international für Menschenrechte ein.