Heidelberg

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Montagsdemo verboten

Durch Internetrecherchen habe ich vom ersten Versuch erfahren, Artikel des Grundgesetzes (Artikel 5 und 8 Versammlungs- und Meinungsfreiheit) der Bundesrepublik Deutschland auszuhebeln.

Korrespondenz aus Bochum

Im Rahmen des Bundesweiten Aktionstags "AufRecht bestehen" wollten der Erwerbslosenausschuss ver.di Rhein Neckar, der Verein „Üsoligenial“ und die Montagsdemo Heidelberg sowie weitere mit verschiedenen selbstgemachten Plakaten am Freitagnachmittag einen "Gänsemarsch" mit 30 angemeldeten Personen durch die Fußgängerzone durchführen.

 

Der Protest richtet sich gegen die lächerliche Anhebung der Regelbedarfe für Hartz IV (14 Euro monatlich/Haushaltsvorstand). Selbstverständlich sollte das unter Einhaltung der Abstands- und Hygieneregeln sowie mit Schutzmaske stattfinden. Dies wurde jetzt vom Ordnungsamt Heidelberg mit der Begründung von "stark steigenden Zahlen der Corona-Infizierten" in einer E-Mail an den Veranstalter verboten.

 

Gegen dieses Verbot hätte der Veranstalter sofort die nötigen rechtlichen Schritte einleiten sollen, denn das BVG hat in ähnlichen Fällen bereits positiv entschieden. Jedoch findet am Freitag eine Protestaktion von Studentenvertretern der Organisation "Gegen das neue Landeshochschulgesetz" statt, die sich gegen das neue Landeshochschulgesetz der Grünen/CDU-Regierung richtet.

 

Mit dieser Studentenvertretung hatte das Bündnis, der Erwerbslosenausschuss ver.di Rhein Neckar, der Verein „Üsoligenial“ und die Montagsdemo Heidelberg Kontakt aufgenommen. Die gemeinsame Demonstration gegen Demokratie- und Sozialabbau findet am kommenden Freitag, 30. Oktober, um 15 Uhr, auf dem Uniplatz in Heidelberg statt. Das Verbot des „Gänsemarschs“ ist ein eindeutiger Beweis für die Rechtsentwicklung in Deutschland. Alle Organisationen sind aufgerufen, für zukünftige Proteste unter freiem Himmel bei einem Verbot mit Begründung auf Corona sofort den Rechtsweg zu beschreiten! Auch nach dem neuen "Lockdown light" darf das Demonstrationsrecht nicht angegriffen werden!