Berlin
Solidarität vor Gericht
Vor dem Amtsgericht Tiergarten musste gestern Bahar G., eine junge Kurdin, erscheinen. Sie sollte sich für das Tragen der in Deutschland verbotenen Fahne mit dem Bild von A. Öcalan, dem inhaftierten Vorsitzenden der PKK, Vermummung und Widerstand gegen ihre Festnahme bei der Lenin-Liebknecht-Luxemburg Demo 2018 verantworten.
Auf einer kurzen Solidaritätskundgebung im Regen vor dem Gericht wurde die Unterstützung des faschistischen Erdoğan-Regimes durch die deutsche Justiz angeprangert, die Solidarität mit dem kurdischen Befreiungskampf bekräftigt und die Aufhebung des PKK-Verbots gefordert. In einer persönlichen Erklärung, die von ihrem Rechtsanwalt vorgetragen wurde, verteidigte Bahar mutig ihre Teilnahme mit der besagen Fahne: "Hier werden Revolutionäre und politische Gefangene auf der Demo geehrt, A. Öcalan ist ein politischer Gefangener und Revolutionär, darum habe ich sein Bild auf dieser Demo getragen."
Zum Vorwurf der Vermummung sagte sie, es war kalt und so habe ich ab und zu den Schal vor Mund und Nase gezogen. Bei der Festnahme sei sie mit nach unten gedrücktem Kopf schnell weggeschleppt worden, so dass sie sich aus Angst zu stolpern versucht hatte, aufzurichten. Wahrlich ein grober Widerstand gegen drei Polizisten!
Der Richter bot die Einstellung des Verfahrens gegen eine Geldbuße in Höhe von 400 Euro, zahlbar innerhalb eines halben Jahres an, was B. auch annahm. Angesichts der ursprünglichen Anklagepunkte ein akzeptables Ergebnis. Bahar: "Auf der nächstes LLL-Kundgebung werden wir uns wieder sehen. Die Solidarität vor Gericht war wichtig und gut."