Repression

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„Hartes Urteil im Hamburger Prozess gegen die ‚Drei von der Parkbank‘“

Am heutigen Donnerstag, 5. November, ging der Prozess gegen die „3 von der Parkbank“ zu Ende.

Von Bundesvorstand Rote Hilfe

Das Hamburger Landgericht sprach die drei linken Aktivistinnen und Aktivisten der Verabredung zur Brandstiftung für schuldig und verhängte Strafen von 22, 20 und 19 Monaten Haft. Den Vorwurf der Verabredung zur schweren Brandstiftung hatte das Gericht schon im Laufe des Prozesses als nicht haltbar anerkannt. Die Haftbefehle wurden aufgehoben, sodass nun alle Angeklagten vorerst aus der Haft entlassen wurden.

 

Vorausgegangen waren ein zehnmonatiger offensichtlich politischer Prozess mit rund 50 Verhandlungstagen und die eineinhalbjährige Untersuchungshaft gegen zwei der drei angeklagten Genossinnen und Genossen. Sie waren im Juli 2019 in einem Hamburger Park verhaftet worden und wegen vier kleinen PET-Flaschen mit brennbarer Flüssigkeit, Grillanzündern und einer Liste von Adressen, die bei ihnen gefunden wurden, der Planung von Brandstiftungen beschuldigt worden. Die Inhaftierung und gerichtliche Verfolgung der Aktivistinnen und Aktivisten war von Anfang an von solidarischen Unterstützerinnen und Unterstützern begleitet worden, die sich auch während der Urteilsverkündung zu einer Kundgebung vor dem Gericht versammelt hatten.

 

„Mit dem harten Urteil auf denkbar dünner Grundlage hat das Hamburger Landgericht einmal mehr den unbedingten staatlichen Verfolgungseifer gegen missliebige linke Bewegungen offenbart“, bemerkte Anja Sommerfeld vom Bundesvorstand der Roten Hilfe e. V. „Von Anfang an war das Verfahren gegen die drei von der Parkbank ein politischer Prozess wie aus dem Bilderbuch. Dass die angeklagten Aktivistinnen und Aktivisten jede Kooperation mit den Repressionsorganen verweigerten und ungebrochen an ihrer Überzeugung festhielten, hat das Gericht offensichtlich zur Weißglut getrieben. Wir stehen solidarisch an der Seite der drei verurteilten Genossinnen und Genossen.“