Thüringen
Oberverwaltungsgericht rechtfertigt Wahlbehinderung – MLPD fordert Beginn der Sammlung
Mit zwei Beschlüssen vom 29. Oktober hat das Thüringer Oberverwaltungsgericht die undemokratische Behinderung der MLPD und anderer noch nicht im Landtag vertretenen Parteien bei der Teilnahme an der vorgezogenen Landtagswahl in Thüringen (voraussichtlich im April 2021) gerechtfertigt.
Im ersten Verfahren hat es die Beschwerde der MLPD gegen eine Entscheidung des Verwaltungsgerichts Weimar zurückgewiesen, mit der ein Eilantrag auf sofortige Herausgabe der Formulare für die Unterstützungsunterschriften abgelehnt wurde. Das Gericht wies die Beschwerde formal-bürokratisch als angeblich „nicht statthaft“ ab, ohne sich überhaupt mit den inhaltlichen Gründen zu befassen. Die MLPD könne ja nach (!) der Wahl Beschwerde einlegen und Wahlprüfung beantragen. ...
„Die sogenannte „Kemmerich-Verordnung“ vom 28. Februar sei laut Gericht kein „gravierender Missbrauch“ der Entscheidungsbefugnis eines Wahlorgans. … Man hat ja „nur“ die Frist zur Aufstellung von Wahlkandidaten willkürlich verkürzt, so dass im Ergebnis nur 33 Tage für Kandidatenaufstellung, Herausgabe der Formulare, Sammlung der Unterstützungsunterschriften und ihre amtliche Prüfung bleiben. Dazu kommt noch, dass sie durch Kurzzeit-Ministerpräsident Kemmerich erst nach seinem Rücktritt unterzeichnet wurde, offenbar als „Geschenk“ an die AfD, um ihnen bei der Neuwahl unliebsame Konkurrenz von links vom Hals zu halten – alles angeblich völlig legal! Ich protestiere gegen diese massive undemokratische Wahlbehinderung, die die demokratischen Rechte und Freiheiten insbesondere von kleinen Parteien oder Wählervereinigungen einschränkt. Ich fordere die sofortige Rücknahme dieser undemokratischen Einschränkungen. Statt in Zeiten von Corona die bürokratischen Hürden an eine Wahlkandidatur entschieden zu senken, werden sie auch noch verschärft.“, kritisiert Tassilo Timm, Landesvorsitzender der MLPD in Thüringen. ...
Diese Entscheidungen können nicht hingenommen werden! „Wir prüfen derzeit weitere Rechtsmittel und gehen davon aus, dass die für kommende Woche angekündigte Änderung des Wahlgesetzes im Landtag unsere Forderungen entsprechend berücksichtigt. Wir bestehen nach wie vor auf die sofortige Herausgabe der Formulare für die Unterstützungsunterschriften oder gleich die Abschaffung dieser undemokratischen Hürde! Weg mit allen undemokratischen Wahlbehinderungen!“, so Timm abschließend.