Corona-Quarantäne
Raus darf ich nur, wenn ich arbeite
Als Kontaktperson zu einem SARS-CoV-2-Erkrankten wurde ich unter Quarantäne gestellt. Täglich informiert sich das Gesundheitsamt, wie es mir geht.
Vor zwei Tagen erhielt ich einen sechsseitigen Brief vom Gesundheitsamt. Darin kommt die Regierungspolitik deutlich zum Ausdruck: Unter Punkt 2, gemäß §30 IfSG wird mir untersagt, ohne Genehmigung des Gesundheitsamts die Wohnung zu verlassen. Soweit, so gut.
Dann heißt es weiter unter Punkt 4: "Zum Zweck der Arbeitsaufnahme dürfen Sie die häusliche Quarantäne verlassen, wenn Sie als Mitarbeiter*in im medizinischen Bereich oder in einem systemrelevanten Bereich tätig sein sollten. Eine Fahrt zur und von der Arbeitsstelle ist im alleingenutzten PKW o. ä. (nicht aber im ÖPNV) gestattet. ..." Raus darf ich nur, wenn ich arbeiten gehe! Alles klar?