Stuttgart
Verbot von Infoständen durchbrochen
Mit Schreiben vom 4. November hat die Stadt Stuttgart dem Anmelder von bereits seit langem genehmigten Infoständen der MLPD mitgeteilt, dass diese nach der neuen Corona-Schutzverordnung des Landes Baden-Württemberg bis auf weiteres verboten seien.
Von Kanzlei Meister & Partner, Gelsenkirchen
Diese Beschränkung der Öffentlichkeitsarbeit konnte nicht hingenommen werden! Gegenüber dem Ordnungsamt wurde am gestrigen 6. November durchgesetzt, dass die Stände - mit einem Hygienekonzept - durchgeführt werden können.
Für die MLPD kein Problem, da ihr der Gesundheitsschutz ein ebenso wichtiges Anliegen ist wie die Erhaltung und der Ausbau demokratischer Rechte und Freiheiten.