Stuttgart

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Verbot von Infoständen durchbrochen

Mit Schreiben vom 4. November hat die Stadt Stuttgart dem Anmelder von bereits seit langem genehmigten Infoständen der MLPD mitgeteilt, dass diese nach der neuen Corona-Schutzverordnung des Landes Baden-Württemberg bis auf weiteres verboten seien.

Von Kanzlei Meister & Partner, Gelsenkirchen

Diese Beschränkung der Öffentlichkeitsarbeit konnte nicht hingenommen werden! Gegenüber dem Ordnungsamt wurde am gestrigen 6. November durchgesetzt, dass die Stände - mit einem Hygienekonzept - durchgeführt werden können.

 

Für die MLPD kein Problem, da ihr der Gesundheitsschutz ein ebenso wichtiges Anliegen ist wie die Erhaltung und der Ausbau demokratischer Rechte und Freiheiten.