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Bundesverfassungsgericht: Entschädigung für Atomkonzern Vattenfall zu gering!

Am Donnerstag, dem 12. November 2020, sprach das Bundesverfassungsgericht ein empörendes Urteil: Der schwedische Atomkraftwerksbetreiber Vattenfall erhielt mit seiner Klage Recht, die Entschädigungszahlen für entgangene Gewinne wegen der vorzeitigen Abschaltung seiner Kernkraftwerke seien zu gering.

Korrespondenz
Bundesverfassungsgericht: Entschädigung für Atomkonzern Vattenfall zu gering!
Foto: nitpicker | shutterstock_1713766639

Das Gericht urteilte: „Die Art und Weise, wie die damalige Bundesregierung den Atomausstieg umgesetzt hat, ist verfassungswidrig, und der klagende schwedische Energieversorger Vattenfall ist in seinem Grundrecht auf Eigentum verletzt.“

Eine Million Euro Profit - täglich!

Das Grundrecht auf Eigentum an den Produktionsmitteln steht in unserem kapitalistischen Gesellschaftssystem ganz oben. Zu dieser heiligen Kuh gehört dann auch, dass die Umwelt um der Profite willen zerstört werden darf. Die Atomkonzerne machten und machen nach übereinstimmenden Schätzungen pro Tag (!) des Betriebs eines AKW ca. eine Millionen Euro Profit. Und dabei erhielten die vier AKW-Konzerne E.on, EnBW, Vattenfall und RWE laut einer Studie von Greenpeace aus dem Jahr 2010 „reale Fördermittel“ in Höhe von 204 Milliarden Euro. Insgesamt sollten die AKW-Konzerne für die Abschaltung ihrer Kraftwerke eine mehrere Milliarden Euro-Entschädigung für "entgangene Profite" erhalten. Das reichte Vattenfall nicht, deshalb ging der Konzern vors Verfassungsgericht.

Für die Bundesregierung sind das Peanuts!

Das Gericht stellte fest, dass die gesetzlichen Regelungen zur Ausgleichszahlung in Millionenhöhe für die den Atomkonzernen entgangenen Profite „unzumutbar“ sei. Was heißt hier „unzumutbar?“ Sollen sie für ihre verbrecherische und mutwillige Umweltzerstörung denn noch mehr erhalten? Wie dreist und frech, dass Vattenfall auch noch eine weitere Klage vor dem Schiedsgericht der Weltbank führt, um weitere fünf Milliarden Euro einzukassieren!

 

Was sagt die Bundesregierung zu diesem Urteil? Bundesumweltministerin Svenja Schulze (SPD) meint, man müsse das Urteil nun "gründlich analysieren" und „zügig eine Gesetzesregelung auf den Weg bringen“. Für sie geht es um einen "... Randbereich: Regelungen für gewisse etwaige Ausgleichsansprüche der AKW-Betreiber." Ja, richtig gelesen! Als eine Ministerin in der Geschäftsführung der Monopole sind für sie diese Milliarden-Zahlungen „Randbereiche“ und „gewisse etwaige Ausgleichsansprüche“. Im Kapitalismus muss wohl jeder Konzern, der nicht seinen angestrebten Profit machen kann, gebührend entschädigt werden. Da werden dann bald die Autokonzerne kommen und Entschädigung verlangen, wenn sie ihre Verbrenner-Autos nicht mehr verkaufen können, weil sie zu viel CO2 ausstoßen.

 

Die Regierung hat gegen 23,5 Milliarden Euro Zahlung durch die Atomkonzerne die Kosten für den Abriss und die Entsorgung der gefährlich strahlenden Überbleibsel der Atomkraftwerke übernommen. Jetzt greifen diese Konzerne wieder in die Taschen des Steuerzahlers. Gerade am heutigen Umweltkampftag muss deshalb die Forderung nach entschädigungsloser und sofortiger Stilllegung aller Atomanlagen weltweit auf die Straße getragen werden.