Bundestagswahlen

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MLPD fordert Stopp der undemokratischen Wahlbehinderungen

Mit heutigem Schreiben ihrer Rechtsanwälte hat sich die MLPD an den Bundeswahlleiter gewandt mit der Forderung, den undemokratischen Zwang zum Sammeln von Unterstützungsunterschriften zur Bundestagswahl 2021 für kleine Parteien aufzuheben, zumindest aber die Zahl auf einen Bruchteil zu reduzieren.

Von Kanzlei Meister & Partner, Gelsenkirchen

In diesem Schreiben heißt es u. a.: "Die Änderungen sind geboten, um das Recht unserer Mandantin auf Chancengleichheit bei der Teilnahme an der Wahl zum 20. Deutschen Bundestag zu wahren. Dieses Recht erfordert insbesondere, dass jeder Partei, jeder Wählergruppe und ihren Wahlbewerbern und –bewerberinnen grundsätzlich die gleichen Möglichkeiten im gesamten Wahlverfahren und damit gleiche Chancen bei der Verteilung der Sitze eingeräumt werden müssen. ... Diesem Erfordernis kommt angesichts der aktuell dramatischen Entwicklung der Infektionszahlen der Corona-Pandemie und der ... Verschärfung der Rechtsverordnungen nach dem Infektionsschutzgesetz eine herausragende Bedeutung zu. ... Die Bestimmungen des Bundeswahlgesetzes wurden insofern bisher nicht angepasst, obwohl ... bundesweit eine erhebliche Verschärfung der Infektionsschutzmaßnahmen zu erwarten ist, die die Sammlung der erforderlichen Anzahl von Unterstützungsunterschriften für unsere Mandantin massiv erschweren...“

 

Dass die Zahl der Unterstützungsunterschriften bei Wahlen in der Corona-Pandemie zumindest erheblich reduziert werden muss, haben auch der Verfassungsgerichtshof NRW in einem Beschluss vom 7.7.2020 zur Kommunalwahl in NRW und - ganz aktuell - der Verfassungsgerichtshof des Landes Baden-Württemberg in seinem Urteil vom 9.11.2020 zur Landtagswahl in Baden-Württemberg im März kommenden Jahres anerkannt.

 

Dem Bundeswahlleiter wurde nun eine Frist zum 30.11.2020 gesetzt. Für den Fall, dass dem berechtigten Anliegen der MLPD nicht entsprochen wird, ist bereits ein Eilantrag an das Bundesverfassungsgericht angekündigt.