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MLPD stellt Strafanzeige gegen AfD

Die Ortsgruppe Gera der MLPD hat wegen eines Artikels in der Zeitung „Neues Gera“ Strafanzeige wegen menschenverachtender, rassistischer und antikommunistischer Volksverhetzung gestellt.

Herausgeber der Zeitung ist Dr. Harald Frank, Fraktionsvorsitzender der AfD im Stadtrat von Gera. Die Zeitung wird kostenlos an die meisten Haushalte der Stadt verteilt und versucht sich ein parteiunabhängiges Image zu geben.

 

Gegenstand der Strafanzeige sind volksverhetzende Aussagen in einem als „Leserbrief“ veröffentlichten „Offenen Brief an den Vizepräsidenten des Auschwitz-Komitee, Christoph Heubner.“ Dieser hatte die Wahl des AfD-Politikers Dr. Reinhard Etzrodt zum Vorsitzenden des Stadtrates von Gera zu Recht als “ein verheerendes Signal“ bezeichnet. Der Autor ist ein gewisser Dieter Böhme, der in Gera als Referent auf verschiedenen AfD-Veranstaltungen in Erscheinung getreten ist. In primitiv antikommunistischer Manier setzt er den Sozialismus/Kommunismus mit dem von ihm als „Nationalsozialismus“ bezeichneten Hitler-Faschismus gleich.

 

In der Strafanzeige heißt es dazu unter anderem: „Bekannt ist, dass der Massenmord an jüdischen Menschen ein niemals zu vergessendes Verbrechen des Hitler-Faschismus war. Die Behauptung, dass Menschen mit einem linken und antifaschistischen Standpunkt gleichzusetzen sind mit 'Faschisten' und 'rote SA-Antifa-Horden' seien, die 'Juden ins Gas' fordern, ist eine ungeheuerliche Verleumdung antifaschistischer und kommunistischer Menschen.“ Das hat mit freier politischer Meinungsäußerung nichts zu tun, sondern erfüllt den Straftatbestand der Volksverhetzung nach § 139 des Strafgesetzbuches.

 

Besonders demagogisch ist, dass der Autor versucht, sich als Gegner des Antisemitismus darzustellen und das Komitee auffordert: “Es gibt viel zu tun für das Auschwitz-Komitee. Judenhass macht sich in Deutschland und insbesondere in Frankreich breit. Es ist aber nicht die 'indigene Bevölkerung', sondern die eingewanderten Islamisten bedrohen uns ... Warum richtet sich Ihre Kritik jetzt gegen die AfD-Fraktion im Geraer Stadtrat?"

 

Es ist zudem offensichtlich, dass die Veröffentlichung dieses sogenannten Leserbriefes mit Zustimmung der Redaktionsleitung erfolgte. Dafür trägt auch der Fraktionsvorsitzende der AfD im Geraer Stadtrat und Herausgeber der Zeitung Verantwortung. Sowohl die Redaktionsleitung als auch der Herausgeber haben nach dem Strafgesetzbuch und verschiedenen Gerichtsurteilen eine Verpflichtung, die Verbreitung von Volksverhetzung als einen Straftatbestand zu unterbinden. Die völkisch-nationalistische Argumentationslinie des Autors entspricht derjenigen von Björn Höcke, dem Landesvorsitzenden der AfD, der nach einem Gerichtsurteil aufgrund seiner öffentlichen Äußerungen als Faschist bezeichnet werden kann.