Essen
Brutale Polizeihund-Attacke auf unschuldigen Jugendlichen
Bodo Urbat hat im Essener „Lokalkompass“ einen aktuellen Artikel veröffentlicht.
Am 14. November wurde ein 15-jähriger Jugendlicher von einem Polizeihund schwer verletzt, weil man ihn fälschlicherweise für den Beteiligten an einem Raubüberfall hielt. Völlig verharmlosend wurde dieser empörende Vorgang von der Essener Polizei als „Verkettung unglücklicher Umstände“ heruntergespielt. In einem Artikel vom 20. November interpretiert die NRZ Polizeiaussagen zur „Verhältnismäßigkeit" so: „Mit einem ausgebildeten Polizeihund darf man keinen Ladendieb verfolgen, der eine Dose Bier gestohlen hat.“ Das entspricht jedoch nicht der Realität. Erst wenige Tage zuvor wurde ein Polizeihund auf einen flüchtigen Kaufhausdieb gehetzt und dieser übel zugerichtet.
Ich habe deshalb den Essener Rechtsanwalt Roland Meister nach seiner Meinung auch zur Rechtmäßigkeit dieser brutalen Hundeattacke auf einen Unschuldigen gefragt. Er antwortete mir Folgendes: „Wir erleben in Essen in den letzten Jahren eine Häufung von Tötungshandlungen durch Polizisten – die jeweils als „Notwehrhandlungen“ gerechtfertigt wurden – oder einen unverhältnismäßig harten Einsatz der Polizei bei antifaschistischen Aktionen, bei denen Menschen, die ihr Versammlungsrecht wahrnehmen, verletzt wurden.
Dazu gehört aber auch der Einsatz eines Polizeihundes am vorletzten Samstagabend in Bredeney gegen einen 15-jährigen Minderjährigen, der dadurch schwere Bisswunden erlitt und wohl dauerhaft an den Folgen der Verletzungen leiden wird. Für mich wurde hier offensichtlich auch gegen Polizeirecht verstoßen. Es ist völlig unstrittig, dass der Jugendliche eindeutig unschuldig ist. Durch die Polizei erfolgte offensichtlich voreilig eine falsche Lageeinschätzung. Geltendes Recht ist, dass ein Hundeführer der Polizei seinen Diensthund gerade auch in einer zugespitzten Situation beherrschen muss. ...“