Verbot der Engels-Veranstaltung in Frankfurt am Main
MLPD legt Beschwerde ein
Wegen des Verbots der Engels-Veranstaltung der MLPD in Frankfurt am Main hat die Partei Beschwerde beim Hessischen Verwaltungsgerichtshof eingelegt.
Die MLPD hat den Oberbürgermeister der Stadt Frankfurt am Main verklagt, der die politische Veranstaltung zu 200 Jahre Friedrich Engels untersagt hatte.
Im Schriftsatz der Stadt wird die Untersagung willkürlich und unlogisch begründet, was die Kanzlei Meister & Partner als juristische Vertreterin der MLPD in ihrer Beschwerde darlegt.
Nach diesem Beschluss der Stadt hätte die Antragstellerin einen Anspruch auf die Veranstaltung. Die Antragsstellerin hat also einen Anspruch darauf, die Räumlichkeiten zu nutzen. Sie will diesen Anspruch im Rahmen einer durch Artikel 8 Grundgesetz geschützten Versammlung in Anspruch nehmen. Hiergegen gibt es keine besonderen Verbote oder Erlaubnisvorbehalte. Sie hat diesen Anspruch dennoch nicht, weil... weil.. weil.... Ja warum eigentlich?
Wer mehr wissen möchte, kann hier die komplette Beschwerde der MLPD als Volltext-pdf lesen!