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Verkaufsoffene Sonntage im Dezember gekippt

Oberverwaltungsgericht Münster verbietet verkaufsoffene Sonntage - dieses Urteil ist zu begrüßen. Einer Klage von der Dienstleistungsgewerkschaft ver.di gegen das Land NRW gegen die Sonderöffnungszeiten der Läden am Sonntag hat das Oberverwaltungsgericht als zweite Instanz im Eilverfahren stattgegeben (Az.: 13 B 1712/20 NE).

Korrespondenz aus Bochum

Die Richter zweifelten völlig zu Recht an, dass durch die verkaufsoffenen Sonntage das Infektionsrisiko für Corona gesenkt würde. Das Gericht sah die Regelung in der Corona-Schutzverordnung NRW äußerst skeptisch, dass sich durch die zusätzlichen Öffnungszeiten am Sonntag der Käuferstrom entzerren ließe.

 

Die Richter erklärten: Die erweiterten Öffnungszeiten im Einzelhandel an Sonntagen würden im Gegenteil noch mehr Besucher in die Städte locken. Das stünde im Widerspruch zu den Kontaktbeschränkungen der CoronaschutzVO. Die Läden in Nordrhein-Westfalen müssen daher an den Vorweihnachtssonntagen sowie am Sonntag nach Neujahr geschlossen bleiben.

 

Das OVG hat jedoch möglicherweise geplante verkaufsoffene Sonntage, die die Stadträte als Begleitung sonstiger Veranstaltungen in der Vorweihnachtszeit genehmigt hatten, nicht untersagt. Jedoch gibt es aufgrund des Lockdowns keine Veranstaltungen wie Feste oder Weihnachtsmärkte. Damit entfällt auch der Grund für verkaufsoffene Sonntage.

 

Allerdings ist in dem Gerichtsurteil zu rügen, dass nur Corona-bedingte Gründe zum Verbot der verkaufsoffenen Sonntage geführt haben. Auch den allgemeinen Gesundheitsschutz der Beschäftigten durch die große zusätzliche Arbeitsbelastung hätte das Gericht berücksichtigen müssen. Diese sind bereits durch die Regelarbeitszeit enorm gestresst.

 

Unabhängig von der jetzigen Corona-Situation ging es dem Einzelhandel durch verlängerte Einkaufs- und Sonderöffnungszeiten nur darum, die Arbeitszeiten der Beschäftigten aus Profitgründen durch die Hintertür ohne Entgeltausgleich zu verlängern. Allenfalls gab es mehr Beschäftigungsverhältnisse auf Mini-Job-Basis (450 Euro).