Wirtschaft
Wie geht eigentlich Insolvenz?
Die Insolvenz eines Betriebes muss beantragt werden, wenn einen Zahlungsunfähigkeit besteht oder die Firma von dieser bedroht ist. Den Antrag stellt die Firma (egal welche Rechtsform sie besitzt) oder der Gläubiger (also die Bank).
Durch die Corona-Krise hat sich die Situation der Kleinunternehmen aber auch der nichtmonopolisierten Industrie drastisch verschärft. Im März/April und im Lockdown im November/Dezember brachen vielen Firmen die Einnahmen weg. Doch die regelmäßigen Ausgaben laufen zum Teil weiter. Viele Unternehmen werden durch Bankkredite finanziert. Auch diese müssen weiter bedient werden. Es sind viele Branchen betroffen: Reiseunternehmen, Hotels, Gaststätten, Restaurants, Autovermieter, Geschäfte im Innenstadtbereich, Veranstaltungstechnik, alle möglichen Dienstleister, Speditionen, Zulieferer der Industrie, etc.
Man sollte also erwarten, dass die Zahl der Insolvenzen im zweiten Halbjahr 2020 deutlich zugenommen hat. Doch weit gefehlt. Das Insolvenzrecht wurde von der Bundesregierung ausgesetzt: Das Insolvenzrecht für Überschuldung (gilt für Kapitalgesellschaften) ist bis Ende 2020 ausgesetzt. Das Insolvenzrecht für Zahlungsunfähigkeit war bis zum 1. Oktober 2020 ausgesetzt. Wir haben also zur Zeit ein staatlich gesteuertes Insolvenzrecht. Im ersten Quartal 2021 werden die Zahlen an Insolvenzen erheblich zunehmen.
Insolvenzen wurden nicht aufgehoben. Sie wurden ins nächste Jahr verschoben. Wir werden es beobachten können, wie Geschäfte aufgeben und die Innenstädte weiter veröden. Besonders bedroht sind Kredit finanzierte Kapitalgesellschaften. Die Banken als Gläubiger werden darauf achten, dass ihre Kredite nicht immer „fauler“ werden und im nächsten Jahr eine Pleitewelle verursachen.