Meister & Partner

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Zwei Gerichtsentscheidungen zum Versammlungsrecht auf antifaschistischer Grundlage erwirkt!

Die Anwaltskanzlei Meister und Partner, Gelsenkirchen, erwirkte gestern vor dem Verwaltungsgericht Düsseldorf und dem Hessischen VGH zwei Eil-Beschlüsse, die die Reichweite des Versammlungsrechts unter der Bedingung der gegenwärtigen Corona-Verordnungen berühren.

Pressemitteilung

Konkret ging es in beiden Fällen um öffentliche Versammlungen in geschlossenen Räumen und den Zugangsanspruch zu kommunalen Einrichtungen.

 

Dies schreibt Rechtsanwalt Peter Weispfenning in einer Pressemitteilung vom heutigen Samstag, in der es weiter heißt:

 

"Wir hatten erfolgreich Eilanträge zur Durchführung von Versammlungen anlässlich des heutigen 200. Geburtstags von Friedrich Engels durch die MLPD in Frankfurt/Main und Wuppertal eingereicht (Beginn jeweils 19 Uhr am 28. November).

 

Bei diesen Versammlungen werden die Antragsteller streng auf eine corona-gerechte Durchführung achten, wie die Entscheidungen zutreffend hervorheben.

 

Die von den rechtlichen Ausführungen her interessanteste Entscheidung ist die des VG Düsseldorf (Aktenzeichen 18 L 2396/20). Die Antragsgegnerin hat erklärt, dagegen keine Rechtsmittel einzulegen.

 

Die Entscheidung des hessischen VGH (Aktenzeichen 8 B 2935/20) ist unanfechtbar.

 

Beide Beschlüsse sind als Anlagen beigefügt:

 

Für Rückfragen stehen wir unter der Absendermailadresse gerne zur Verfügung.

 

Die Versammlungen werden heute Abend stattfinden; es geht um eine bundesweite Reihe der Antragstellerin, worauf das VG Düsseldorf ausdrücklich Bezug nahm. Eine Übersicht finden Sie hier.

 

Wir würden uns freuen, wenn Sie uns eventuelle Veröffentlichungen hierzu zukommen lassen würden."

 

Mit freundlichen Grüßen

 

Rechtsanwalt Peter Weispfenning

 

http://www.anwaelte-meister.de