Klagen gegen die RAG

Klagen gegen die RAG

Weiter kämpfen: Der nächste Kumpel gewinnt vor Gericht

Am Freitag den 4. Dezember gewann ein weiterer Bergmann seine Kündigungsschutzklage gegen die Ruhrkohle AG (RAG) vor dem Landesarbeitsgericht in Düsseldorf. Die Revision wurde ebenfalls nicht zugelassen. Es ist der dritte Kollege, der in den Revisionsverfahren gewann.

Presseerklärung von Kumpel für AUF / Linker Niederrhein
Weiter kämpfen: Der nächste Kumpel gewinnt vor Gericht
Der Protest in Datteln (foto: screenshot)

Insgesamt klagen etwa 150 Kollegen gegen ihre Kündigung, über 200 Kollegen hatte die RAG betriebsbedingt gekündigt. Ihre Arbeit ist nicht etwa weggefallen, sondern wurde an Vertragsunternehmen vergeben.

 

Zur Erinnerung: Bei der Stilllegung des deutschen Steinkohlebergbaus hatte die Ruhrkohle AG auf groß angelegten Feiern verkündet: "Kein Bergmann fällt ins Bergfreie". Und: "Es gibt keine betriebsbedingten Kündigungen".

 

In den Gerichtsverfahren erklärten die Anwälte der RAG, dass seien ja nur unverbindliche Aussagen gewesen. Sich auch in der Realität an diese Zusagen zu halten - daran sei nie gedacht gewesen.

 

In Wirklichkeit dienten diese "Zusagen" nur dazu, die Bergleute vom Kampf gegen die ganze Stilllegungspolitik abzuhalten.

 

Vor dem Gerichtssaal fand vor und nach der Termin eine kleine Kundgebung mit offenem Mikrophon statt, im Gerichtssaal ergriff auch der Bergmann selbst mutig und selbstbewusst das Wort.

 

Das Urteil ist ermutigend auch für die weiteren anstehenden Prozesse: Weiter zu kämpfen, den Protest zu organisieren, fest zusammenzustehen. Die Weiterbeschäftigung wurde bislang abgelehnt und die RAG hat bereits zum ersten Urteil angekündigt, die Nachzahlung des ausstehenden Lohns nicht freiwillig zu leisten. Der Kampf geht also weiter. „Nur wer kämpft kann gewinnen“ und “gemeinsam sind wir stark”, so lauten wichtige Lehren der Arbeiterbewegung.

 

Tatsache ist, dass die "arme" RAG in der RAG-Stiftung inzwischen rund 19 Milliarden Euro angesammelt hat. Das auf Kosten der jahrzehntelange Arbeit der Kumpel und auf einer rücksichtslosen Ausbeutung der Natur: Im Ruhrgebiet wurden unter Tage Hunderttausende Tonnen Giftmüll und über 10.000 Tonnen PCB eingelagert. Das PCB wird nach dem Prinzip der Verdünnung auf verantwortungslose Weise in die Lippe (bei Bergkamen) und in die Aa (bei Ibbenbüren) eingeleitet. Alles ohne jegliche Rücksicht auf die Gefährdung der Trinkwasservorräte.

 

Gegen diese Politik der RAG entwickelt sich erfolgreich der Protest. Inzwischen gab es 15 Demonstrationen, eine davon am 30. Mai in Datteln gegen die Kündigungen für Bergleute während gleichzeitig ein neues Steinkohlbergwerk gebaut wird, in dem Blutkohle aus Kolumbien verbrannt wird und ungeheure Mengen klimaschädliche Treibhausgase ausgestoßen werden.

 

Auch der DGB Rechtsschutz hält die Urteile in Sachen Kündigungen durch die RAG in der Zeit zunehmender Entlassungsandrohungen für interessant. Er hat das Urteil des Landesarbeitsgerichtes Düsseldorf vom 15. Oktober 2020 auf seiner Homepage veröffentlicht.