Presseerklärung des VW-Komitees Hannover
Der Kampf "David gegen Goliath" geht in die entscheidende Runde
Der Kampf David gegen Goliath geht in Hannover am 14. Dezember in die entscheidende Runde.
An diesem Montag, 14. Dezember, verhandelt das Arbeitsgericht Hannover, ab 10 Uhr, die Klagen verschiedener Beschäftigter gegen den Volkswagen-Konzern. Ab 10 Uhr veranstaltet das VW-Komitee am 14. Dezember ausßerdem vor dem Arbeitsgericht Hannover eine politische Kundgebung. Alle Medienvertreter sind eingeladen, davon zu berichten
Hintergrund: Der VW-Konzern hat in seinem hannöverschen Werk in diesem Jahr rund 1000 Kolleginnen und Kollegen entlassen. Im Januar 2020 mussten 300 Leiharbeiter gehen, im März 2020 wurden 470 Beschäftigte der hundertpronzentigen VW-Tochterfirma Sitech entlassen, im Mai 2020 endete die Beschäftigung von 207 befristet eingestellten VW-Arbeitern nach 45 Monaten. Viereinhalb Monate später hat VW 300 neue Zeitarbeiter eingestellt.
Etliche dieser Menschen klagen auf ihre Wiedereinstellung bzw. auf die Entfristung ihrer befristet abgeschlossenen Zeitverträge. In den vergangenen Wochen haben sie mit Protestaktionen in Hannover und vor dem VW-Werk in Stöcken auf ihre Lage aufmerksam gemacht. In einem ihrer Flugblätter heißt es: „Natürlich wird uns Befristeten gesagt „Ihr habt es doch vorher gewusst“. Als wäre das ein Vertrag auf Augenhöhe. Wir haben uns das Leben als Zeitarbeiter doch nicht ausgesucht. Aber davon abgesehen: VW umgeht auch die geltenden Gesetze, die sie selbst mitgeschrieben haben: Zuerst 36 Monate Leiharbeit über die Tochterfirma Autovision, dann weitere 24 Monate Befristung als „Stammwerker“. Dieser Drehtüreffekt ist verboten! VW bricht Versprechen und Gesetze, wie es ihnen passt“.
Das „VW-Komitee“, in dem sich die entlassenen VW-Beschäftigten organisiert haben, fordert:
- Die Wiedereinstellung bzw. unbefristete Übernahme aller 207 im Mai 2020 entlassenen Kolleginnen und Kollegen sowie der 470 Sitech-Kollegen.
- Arbeitszeitverkürzung bei vollem Lohnausgleich entsprechend dem VW-Tarifvertrag, der es sofort möglich macht, den Arbeitszeitfixpunkt auf eine 25 Stunden-Arbeitswoche zu senken. Arbeitszeitverkürzung ist notwendig, um Beschäftigung zu sichern.