Gera

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Grünes Licht für rassistische und antikommunistische Verleumdung durch Oberstaatsanwalt?

Anfang November hat ein Mitglied unserer Ortsgruppe Strafanzeige wegen menschenverachtender, rassistischer und antikommunistischer Verleumdung und Volksverhetzung in der Zeitung „Neues Gera“ gestellt.

Korrespondenz

Diese wird kostenlos an die meisten Haushalte verteilt. Ihr Herausgeber ist Dr. Harald Frank, Fraktionsvorsitzender der AfD im Stadtrat von Gera. In einem als Leserbrief bezeichneten Artikel dieser Zeitung werden Antifaschisten und Kommunisten als „linke Faschisten“ und „rote-SA-Antifa-Horden“ diffamiert. Angeblich würden diese gemeinsam mit sogenannten „muslimischen Schreihälsen“ „durch die Straßen deutscher Städte ziehen und ungestraft öffentlich wieder ‚Juden ins Gas‘ fordern“. Das ist eine ungeheuerliche rassistische und antikommunistische Verleumdung und Volksverhetzung.

 

Inzwischen hat Dieter Ilius zu seiner Strafanzeige einen Bescheid von der Staatsanwaltschaft Gera erhalten. Darin heißt es allen Ernstes, dass der Artikel „weder den Anfangsverdacht eines Vergehens der Volksverhetzung noch einer anderen Straftat“ begründe. Oberstaatsanwalt Sauerbaum begründet dies damit, dass die darin gemachten Aussagen für einen „unbefangenen Durchschnittsempfänger“ keine „pauschale Beschimpfung von Menschen muslimischen Glaubens oder antifaschistischer und kommunistischer Menschen sei,...“ Außerdem würde es sich bei den „genannten politischen Gruppierungen … um keinen eindeutig abgrenzbaren Teil der Bevölkerung“ handeln. Deshalb sei dies auch „kein taugliches Angriffsobjekt einer Volksverhetzung..“

 

Was ist das anderes als eine bürgerlich-juristische Spitzfindigkeit, um vom Kern der Sache abzulenken. Ist der Oberstaatsanwalt Sauerbaum selbst ein „unbefangener Durchschnittsempfänger“ oder hat er Verständnis für Verleumdungen dieser Art ?

 

Besonders demagogisch ist, dass dies durch Kräfte verbreitet wird, die Teil der Thüringer AfD sind, die unter der Führung des Faschisten Björn Höcke, aus ihrer geistig-politischen Nähe zum völkischen Nationalismus kein Geheimnis machen. Tatsächlich gibt es keinen einzigen Kommunisten oder Antifaschisten, der fordern würde „Juden ins Gas“. Im Gegenteil! Diese lehnen die antikommunistischen Verbrechen des Hitler-Faschismus, des Holocaust und den rassistischen Antisemitismus entschieden ab und bekämpfen ihn. Der Artikel ist deshalb eine üble antikommunistische Verleumdung, unabhängig davon, ob der Autor damit „sämtliche Personen mit antifaschistischer und kommunistischer Gesinnung“ meint oder nicht. Dies ist zudem eine durchsichtige Methode von ihm, sich nach Möglichkeit einer Anklage wegen Verleumdung und Volksverhetzung zu entziehen. Die Argumentationslogik des Oberstaatsanwalts Sauerbaum läuft objektiv im Kern auf einen Freibrief für Volksverhetzung und Verleumdungen dieser Art hinaus.

 

Im Sinne der Bewegung „Gib Antikommunismus keine Chance!“ haben wir deshalb gegen seinen Bescheid zur Ablehnung der Strafanzeige, Beschwerde bei der Thüringer Generalstaatsanwaltschaft eingereicht und machen dies auch öffentlich bekannt. Man kann gespannt sein, wie diese sich in diesem Fall positionieren wird.