Silvester

Silvester

Wichtige Infos zu den geltenden Corona-Verordnungen

Das Jahr 2020 neigt sich dem Ende zu. Auch und gerade nach einem solchen turbulenten Jahr ist das Bedürfnis groß, das Jahr gemeinsam ausklingen zu lassen.

Rote Fahne-Redaktion

Die Rote Fahne-Redaktion will eine Hilfestellung geben, wie unter Beachtung der Corona-Verordnungen ein würdiger Jahresabschluss organisiert werden kann.

 

Was ist erlaubt, was ist zu beachten? Das Wichtigste vorneweg: Entscheidend bei allen Verabredungen ist, dass der Gesundheitsschutz gewährleistet ist!

 

In den geltenden Corona-Verordnungen gilt überall, dass an Silvester und Neujahr Kleingruppen mit fünf Personen aus maximal zwei Haushalten zusammen kommen dürfen. In NRW und Hessen sind das in Wohnungen nur "dringende Empfehlungen“, allerdings sind Partys und ähnliche Feiern auch dort verboten.

 

Es herrscht ein generelles Versammlungsverbot am 31.12. und 1.1., außer in Baden-Württemberg und Hessen. Dafür gilt in Baden-Württemberg aber eine Ausgangssperre von 20 bis 5 Uhr.

 

Wir wünschen allen Leserinnen und Lesern einen guten Rutsch in ein spannendes und kämpferisches Jahr 2021!

 

Und natürlich haben wir für den Silvesterabend nicht nur die Corona-Verordnungen parat, sondern ein buntes Online-Programm ab 18 Uhr am 31. Dezember.

 

Save the Date: 31. Dezember 2020 ab 18 Uhr auf Rote Fahne News!