Opel / K + S
Einschränkung der Notbetreuung in Thüringen – warum kein „Lockdown“ für Konzerne?
Seit dem 11. Januar gelten in Thüringen neue Bedingungen für die Notbetreuung in Kindergärten und Schulen. Man hat nur noch Anspruch darauf, wenn man in der „Pandemieabwehr“ oder „in Bereichen von erheblichem öffentlichen Interesse“ arbeitet.
Einerseits ist es richtig, dass z. B. Opel Eisenach nicht einfach jedem Mitarbeiter mit Kindern (ob er will oder nicht) bestätigen kann, dass seine Anwesenheit an der Arbeit erforderlich ist. Die bisherige Regelung führte in einzelnen Kindergärten rund um Eisenach zu bis zu 90 Prozent Anwesenheit!
Gleichzeitig werden die Eltern mit der Kinderbetreuung alleine gelassen. Für das zusätzliche Kinderkrankengeld gibt es noch gar kein Gesetz. Wer es jetzt bei der Krankenkasse beantragt, muss hoffen, dass er es dann auch genehmigt bekommt.
Trotz der Neuregelung wurden bei Opel noch unterschriebene Blanko-Formulare für die Notbetreuung verteilt, obwohl für den Antrag inzwischen ein Formular vom Land Thüringen notwendig ist. Bei Kali + Salz (K+S) gab es offenbar sogar Fälle, wo dieses offizielle Formular vom Betrieb unterschrieben wurde – K+S ist offenbar der Meinung, von „erheblichem öffentlichen Interesse“ zu sein. Der Kindergarten sah das allerdings anders ...
Die Pandemie lässt sich nicht eindämmen, solange Großkonzerne normal weiterproduzieren. Von Ramelows Sprüchen nach „Lockdown der Wirtschaft“ findet sich in der neuen Corona-Verordnung aber nichts außer Appellen. Die Einschränkung der Notbetreuung wälzt dagegen das Problem auf die Eltern ab. Bei Homeoffice soll man nebenher seine Kinder betreuen – hat das jemand aus der Regierung schon mal gemacht?
Für die 100 prozentige Lohnfortzahlung bei Kinderbetreuung zuhause! Gegen die Abwälzung der Corona-Maßnahmen auf die Familien!