§ 218/219a

§ 218/219a

Skandal-Urteil gegen Ärztin Kristina Hänel bestätigt

Das Oberlandesgericht Frankfurt/M. hat die Verurteilung der Gießener Ärztin Kristina Hänel von 2017 wegen angeblicher Werbung für Schwangerschaftsabbruch für rechtskräftig erklärt. Zwischenzeitlich war das Urteil zeitweise aufgrund breiter Proteste und Solidarität mit Frau Händel aufgehoben worden. Die Neufassung des Paragraphen 219a, die laut Bundesregierung für Frauen und Ärzte "Rechtssicherheit" bringen sollte, bedeutete in Wahrheit eine neue Falle. Während es früher durch Gewohnheitsrecht möglich war, dass Ärztinnen und Ärzte, die einen Schwangerschaftsabbruch durchführen, auch über ihre Methoden informieren durften, ist das jetzt "Werbung" und damit verboten.