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BGH: Abgasbetrug kein „besonders verwerfliches Verhalten“

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat im Gegensatz zum Europäischen Gerichtshof, der Abschalteinrichtungen der Autokonzerne als illegal verurteilt hat, einem Mercedes-220-CDI-Käufer keinen Anspruch auf Rückerstattung des Kaufpreises zugesprochen. Dieser klagte, weil im Motor ein „Thermofenster“ eingebaut ist, das „zum Schutz des Motors“ bei etwas kühleren Temperaturen die Abgasreinigung abschaltet. Der BGH begründet das damit, dass nur bei VW bewusst getäuscht wurde, weil die Abschaltung nur auf dem Prüfstand erfolgte. Der Daimler-Vorstand lässt danken!