Hartz-IV-Empfänger
Erhöhung der Regelbedarfe für Kosten der medizinischen Masken
Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) kündigte an, sich für die Erhöhung des Regelbedarfs für Hartz-IV-Empfänger sowie Bezieher der Leistungen nach dem SGB XII (Sozialhilfe) einzusetzen. Hintergrund sind die Anschaffungskosten für medizinische Masken (FFP2- oder OP-Masken).
Diese Ausgaben sind nicht im Regelbedarf berücksichtigt und für diese Transferbezieher absolut unzumutbar! Ähnliche Äußerungen hat dieser "Heilsbringer" auch für die erleichterte Antragstellung für das ALG II (Hartz IV) gemacht, wo u. a. auf Prüfung der Angemessenheit der Kosten der Unterkunft vorerst verzichtet werden soll oder wo Sanktionen entschärft werden sollen. Im Gegensatz zu den laufenden Änderungen in den Corona-Schutz-Verordnungen der Länder ist für die Bedürftigen bisher nichts geschehen - außer der lächerlichen Erhöhung des Regelbedarfs für Alleinstehende um 14 Euro monatlich! (Anmerkung des Verfassers: Eine Packung mit 25 OP-Masken kostet zur Zeit rund. 15,00 Euro - am Freitag der letzten Woche habe ich diesen Betrag in einem Supermarkt bezahlt)!
Während der Pandemie muss gelten: Kostenlose Abgabe der notwendigen Gesichtsmasken an alle! Falls Heils Versprechen wieder einmal "heiße Luft" ist: Den Bedürftigen ist dringend eine Klage gegen die Bundesrepublik Deutschland zu empfehlen, damit die Regelbedarfe entsprechend den Anschaffungskosten für medizinische Masken erhöht werden! Im Übrigen sind die Regelbedarfe auch unabhängig von Corona viel zu niedrig. Der Kampf gegen die unsozialen Hartz-Gesetze und auch der unzureichenden Sozialhilfe bzw. Grundsicherung muss weitergehen!