Antifaschismus
Mörder von Walter Lübcke verurteilt
Das Oberlandesgericht Frankfurt am Main hat im Prozess um den Mord am Kasseler Regierungsrat Walter Lübcke das mögliche Strafmaß ausgeschöpft:
Der Hauptangeklagte, Stephan E., wurde zu lebenslanger Haft verurteilt - zusätzlich stellten die Richter um den Vorsitzenden Richter Thomas Sagebiel die besondere Schwere der Schuld fest. Damit ist faktisch ausgeschlossen, dass E. nach 15 Jahren in den Vorzug einer vorzeitigen Haftentlassung kommt. Die Entscheidung über eine anschließende Sicherungsverwahrung wird auf einer zweiten Gerichtsverhandlung zum Ende der Haftzeit getroffen.
Trotz dieses Urteils war der Prozess von einem weiteren Skandal überschattet. So wurde der zweite Angeklagte, Markus H., lediglich wegen des illegalen Besitzes einer vollautomatischen Schusswaffe zu einem Jahr und sechs Monaten Haft auf Bewährung verurteilt. In der Anklage des Mordversuchs auf Lübcke wurde er freigesprochen. Außerdem wurden die Strukturen zwischen "Nationalsozialistischem Untergrund" (NSU) und "Verfassungsschutz" bzw. Verbindungen zu E. oder H. nicht thematisiert. Das Gericht legte die Bewährungszeit auf drei Jahre fest. H. bleibt auf freiem Fuß. Keinen Fußbreit den Faschisten!