Flüchtlinge

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Oberverwaltungsgericht Münster stoppt Abschiebungen nach Griechenland

Nach Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts NRW (OVG) vom 26. Januar dürfen in Griechenland anerkannte Flüchtlinge derzeit nicht dorthin abgeschoben werden.

Korrespondenz aus Bochum

Ihre Asylanträge könnten hierzulande nicht als unzulässig abgelehnt werden, weil ihnen für den Fall ihrer Rückkehr nach Griechenland "die ernsthafte Gefahr einer unmenschlichen und erniedrigenden Behandlung" drohe.

 

Zwei Flüchtlinge aus Eritrea und Syrien, die in Griechenland internationalen Schutz erhalten hatten, klagten gegen ihre drohende Abschiebung nach Griechenland, nachdem das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge ihre Asylanträge abgelehnt hatte. Daraufhin klagten diese Flüchtlinge gegen diese Entscheidung der Ausländerbehörde vor den Verwaltungsgerichte Arnsberg und Düsseldorf, diese Klagen wurden jedoch abgewiesen. Die Flüchtlinge legten Berufung beim Oberverwaltungsgericht Münster ein und hatten Erfolg. Sie dürfen nicht nach Griechenland abgeschoben werden. Eine Revision gegen das Urteil ließ das OVG nicht zu.

 

Völlig zu Recht begründete das Gericht die Entscheidung mit den unmenschlichen Lebensbedingungen für Geflüchtete in Griechenland. Sie könnten weder in Aufnahmeeinrichtungen für Asylbewerber noch in Wohnungen oder Obdachlosenunterkünften unterkommen. Derzeit sei bereits eine "beträchtliche Zahl" anerkannter Schutzberechtigter obdachlos. Auch der Zugang zum Arbeitsmarkt sei den Flüchtlingen mangels Griechischkenntnissen und spezifischer beruflicher Qualifikationen erschwert.