Pilotverfahren abgebrochen

Pilotverfahren abgebrochen

Rote Hilfe: „Verfahren hätte gar nicht erst eröffnet werden dürfen“

Die Große Strafkammer 27 am Hamburger Landgericht hat am 27. Januar entschieden, das im Dezember eröffnete Pilotverfahren im so genannten Rondenbarg-Komplex zu den Protesten gegen den G20-Gipfel in Hamburg 2017 abzubrechen. Der Vorsitzende Richter Halbach begründete den Abbruch mit der Entwicklung der Covid-19-Pandemie.

Pressemitteilung

Erst am 3. Dezember 2020 hatte das Landgericht das erste größere Rondenbarg-Verfahren eröffnet. Vor Gericht stehen fünf junge Menschen aus Stuttgart, Mannheim, Halle und Bonn. Bei ihnen handelt es sich um die jüngsten Beschuldigten; insgesamt sollen in diesem Zusammenhang über 80 Personen angeklagt werden. Ihnen wird nach einer von der Polizei angegriffenen Versammlung u. a. gefährliche Körperverletzung, Widerstand und tätlicher Angriff auf Vollstreckungsbeamte sowie die Bildung bewaffneter Gruppen und Landfriedensbruch vorgeworfen. Allerdings werden ihnen keine individuellen Straftaten zugeordnet, sondern pauschal alle Aktivitäten angelastet, die aus dem Protestzug heraus ausgeübt wurden.

 

Anja Sommerfeld vom Bundesvorstand der Roten Hilfe e. V. erklärt hierzu: „Die Hauptverhandlung hätte unter den Pandemie-Bedingungen im Dezember letzten Jahres gar nicht erst eröffnet werden dürfen. Es war bereits damals unzumutbar und fahrlässig, die Angeklagten über so lange Distanzen und teilweise aus Risikogebieten wöchentlich zu Verhandlungen nach Hamburg anreisen zu lassen.“ Die Verteidigung hatte bereits am zweiten Verhandlungstag im Dezember einen Antrag auf Aussetzung des Verfahrens gestellt. Unverständlicherweise hatte die Strafkammer dem aber unter Verweis auf das angeblich ausreichende Hygienekonzept des Gerichtes widersprochen. Bereits nach den ersten beiden Verhandlungstagen im Dezember hatte die Kammer unter Vorsitz von Richter Halbach dann zunächst entschieden, die für Januar geplanten Verhandlungstermine ausfallen zu lassen und die Hauptverhandlung frühestens am 10. Februar fortzusetzen. Nun hat sie entschieden, den Prozess abzubrechen. Ähnlich, wie bereits vor drei Jahren der Prozess gegen den Italiener Fabio V., wird das Verfahren gegen die fünf jungen Angeklagten somit auf unbestimmte Zeit verschoben und soll zu einem späteren Zeitpunkt neu eröffnet werden.

 

Hier gibt es die komplette Pressemitteilung des Bundesvorstands der Roten Hilfe