Israel / Palästina
IstGH ist auch für besetzte Gebiete zuständig
Der Internationale Strafgerichtshof (IStGH) hat mit einem Urteil festgestellt, dass er auch für die besetzten palästinensischen Gebiete Westjordanland, Gazastreifen und Ost-Jerusalem zuständig ist. Damit können die Richter jetzt Ermittlungsverfahren zu möglicherweise dort begangenen Kriegsverbrechen durch die zionistische Besatzung aufnehmen. Die israelische Regierung protestierte erwartungsgemäß und erkennt den Strafgerichtshof nicht an. Sie verweist darauf, dass Palästina kein Staat sei.