Baden- Württemberg
Ohrfeige für die grün-schwarze Landesregierung
Der baden-württembergische Verwaltungsgerichtshof (VGH) in Mannheim hat seine bisherige Rechtsprechung geändert. Demnach dürfen auch alleinstehende, gesunde Männer im arbeitsfähigen Alter derzeit nicht nach Afghanistan abgeschoben werden. Grund sei, „dass sich die wirtschaftliche Lage in der Corona-Pandemie gravierend verschlechtert habe. Dort drohe einem Rückkehrer die Verelendung“¹. Ein Erfolg des beständigen Protests gegen Abschiebungen nach Afghanistan und eine Ohrfeige für die Kretschmann-Strobl-Regierung, die für eine besonders reaktionäre Flüchtlingspolitik steht und skrupellos an Abschiebungen nach Afghanistan festgehalten hat.