Versammlungsgesetz NRW
Polizei erhält weitere Überwachungsbefugnisse
Ein neues Versammlungsgesetz soll in Nordrhein-Westfalen mehr Überwachungsbefugnisse der Polizei und Einschränkungen von Protest und Gegendemonstrationen schaffen.
Auch in Berlin und in Sachsen-Anhalt soll das Versammlungsgesetz novelliert werden, wobei gerade letzteres ebenfalls massive Verschärfungen vorsieht. Indem sie die geplanten Vorhaben beschleunigt durchpeitschen wollen, nutzen die Landesregierungen die derzeitige Corona-Pandemie, um breite Proteste gegen dieses grundrechtsfeindliche Vorhaben zu verhindern. ...
Besonders kritisch für antifaschistischen Protest dürfte sich das geplante Militanzverbot ausnehmen, das paramilitärisches Auftreten ebenso unterbinden soll wie uniformierte Kleidung und einschüchterndes Auftreten. Was als uniformiert oder einschüchternd eingestuft werden wird, bleibt schwammig und liegt damit im jeweiligen Ermessen der zuständigen Sicherheitsorgane. Auch die geplante Teilnahmeuntersagung, die die Polizei künftig gegen Teilnehmerinnen und Teilnehmer aussprechen kann, ist ein massiver Eingriff in die Versammlungsfreiheit des Einzelnen und lädt zu polizeilicher Willkür ein. Zudem sollen mit dem expliziten Verbot von Blockadetrainings Sitzblockaden und Störungen laufender Versammlungen nahezu unmöglich gemacht und so schon die Vorbereitung antifaschistischer Proteste kriminalisiert werden. Das dürfte eher den ungestörten Ablauf rechter Aufzüge ermöglichen, als diese wirksam zu verhindern. ...
„Mit der geplanten Änderung des Versammlungsgesetzes in verschiedenen Bundesländern wird insbesondere antifaschistischer Protest deutlich erschwert und die Versammlungsfreiheit eingeschränkt“, erklärt Anja Sommerfeld, Mitglied im Bundesvorstand der Roten Hilfe e.V. „Unter dem Vorwand, rechte Umtriebe eindämmen zu wollen, wird die Versammlungsfreiheit beschnitten. Die Änderungen sowohl in Nordrhein-Westfalen als auch in Sachsen-Anhalt atmen einen versammlungsfeindlichen Geist, der Demonstrationen nicht als von der Verfassung geschütztes Grundrecht schützen will, sondern sie prinzipiell als Bedrohung wahrnimmt und folglich nach Möglichkeit einschränken will. Diesen Frontalangriff auf die Grundrechte dürfen wir nicht hinnehmen.“