Pressemitteilung
Großer Erfolg im Kampf für die Rechte der Geflüchteten!
Unter großem öffentlichem Interesse fand gestern, am 18. Februar 2021, vor dem Verwaltungsgericht Stuttgart die Verhandlung im Klageverfahren von Alassa Mfouapon gegen das Land Baden-Württemberg statt.
Zeitweise über 250 Teilnehmerinnen und Teilnehmer, darunter zahlreiche Geflüchtete und Bewohner der LEA Ellwangen, brachten ihre Solidarität und Unterstützung für Alassa Mfouapon in einer Kundgebung vor dem Verwaltungsgericht Stuttgart (VG) und in einer Demonstration zum Ausdruck.
Mehr als 50 Teilnehmerinnen und Teilnehmer waren auch noch am Ende der rund sieben Stunden dauernden Verhandlung vor Ort und begrüßten den Kläger beim Verlassen des Gerichts.
Eine breite Medienberichterstattung im Vorfeld der Verhandlung und die Anwesenheit zahlreicher Medienvertreter bei Gericht sind Ausdruck der weit über den Einzelfall hinausgehenden Bedeutung des Verfahrens. Gegenstand des Verfahrens waren insbesondere die gegen Alassa Mfouapon am 3. Mai 2018 ergriffenen Polizeimaßnahmen.
In dem heute vom VG Stuttgart mitgeteilten Urteilstenor der Entscheidung wird festgestellt, dass die gegen Alassa Mfouapon ergriffenen Polizeimaßnahmen, wie die durchgeführte Personenfeststellung, das Betreten und das Durchsuchen des von ihm bewohnten Zimmers, die Durchsuchung seiner Person und das Festsetzen unter Fesselung mit einem Kabelbinder, unverhältnismäßig und daher rechtswidrig gewesen sind. Der Prozess ging stellvertretend über das Verhalten Alassa Mfouapon, gilt aber damit für das ganze Vorgehen. Dies ist ein äußerst bedeutsamer Erfolg im Kampf um die Rechte der Geflüchteten.
Da gegen alle damaligen Bewohner der LEA Ellwangen jedoch dieselben Polizeimaßnahmen ergriffen worden sind, bedeutet das Urteil zugleich, dass letztlich der gesamte, von einer bis dahin einmaligen bundesweiten Hetzkampagne gegen angeblich „gewalttätige Flüchtlinge“ begleitete, Sturm von 500 Polizisten auf die LEA Ellwangen letztlich rechtswidrig gewesen ist. Das Urteil ist zugleich eine schallende Ohrfeige für Bundesinnenminister Seehofer, der 2018 an der Spitze der Hetzkampagne gegen die Geflüchteten von Ellwangen stand.
Zu kritisieren ist, dass das Gericht unserer Argumentation nicht gefolgt ist, dass es sich beim Zimmer des Klägers in der LEA Ellwangen um eine Wohnung gehandelt hat, die unter dem besonderen Schutz der Unverletzlichkeit der Wohnung nach Art. 13 GG steht und die Polizeirazzia damit bereits aus verfassungsrechtlichen Gründen als rechtswidrig anzusehen gewesen wäre. Hier muss der Kampf weitergeführt werden. Ebenso der Kampf dagegen, dass die drakonischen Maßnahmen bei der Abschiebung von Alassa Mfouapon nicht verurteilt wurden. Näheres folgt, sobald uns die schriftliche Urteilsbegründung vorliegt, was sicherlich noch einige Wochen dauern wird.
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Das Verwaltungsgericht hat die Berufung zugelassen.
Bedanken wollen wir uns an dieser Stelle ganz herzlich bei allen Freunden und Unterstützern von Alassa.