Corona / Hartz IV
Jobcenter muss monatlich 129 Euro für FFP2-Masken zahlen
Ein Jobcenter muss einem Hartz-IV-Bezieher entweder 20 FFP2-Masken pro Woche oder 129 Euro im Monat bereitstellen bzw. Das hat das Sozialgericht Karlsruhe entschieden (Az.: S 12 AS 213/21 ER). Damit hat erstmals ein Empfänger von Arbeitslosengeld II erfolgreich die Versorgung mit FFP2-Masken erstritten. Dem voraus ging die abschlägige Beurteilung des Antrags des Mannes auf Erstattung der Kosten für die Masken durch das Jobcenter. Daraufhin zog er per Eilantrag vor das Sozialgericht Karlsruhe und gewann.