Schnee und Eis
Weiterhin Chaos im ÖPVN
Auch wenn es mittlerweile taut, so läuft der ÖPNV im Ruhrgebiet nach wie vor nicht reibungslos. Zeitweilig kam er in der letzten Woche sogar komplett zum Stillstand. So schreibt ein Korrespondent aus Bochum über den 12. Februar:
Bis heute hatte es der VRR - insbesondere im Raum Bochum - nicht geschafft, zumindest die wichtigsten Straßenbahnlinien in Betrieb zu nehmen. In Bochum verkehrt nur eine einzige Straßenbahnlinie (U35) regelmäßig und auf der gesamten Strecke, während die übrigen Linien bis heute überhaupt nicht oder nur auf wenigen Teilstrecken fahren.
Viele Beschäftigte oder auch Personen, die einen wichtigen Arzttermin haben und auf den ÖPNV angewiesen sind, sind die Leidtragenden. Ihnen bleibt nichts anderes übrig als auf das teure Taxi auszuweichen - was bei Menschen mit geringem Einkommen kaum möglich ist - oder zu Fuß zu gehen (größtenteils unzumutbar bzw. unmöglich).
Die Bogestra hätte - zumindest als Notlösung, wie bereits bei der Linie 308 - Ersatzbusse für die übrigen Straßenbahnen einsetzen müssen! Kommt etwa der VRR dafür auf, wenn Beschäftigte auf ihrem Weg zur Arbeit auf das teure Taxi ausweichen müssen? Oder bei mehrmaligem Fernbleiben von der Arbeit eine Abmahnung oder gar Kündigung riskieren? Keine Arbeit - kein Geld, so ist der Grundsatz im Arbeitsrecht!
Das gleiche müsste für den ÖPNV gelten, wenn keine Fahrten möglich sind. Höhere Gewalt gilt rund eine Woche nach Eintritt der Wetterkatastrophe nicht mehr, denn es hat in den letzten Tagen kaum noch geschneit und die Räumungsarbeiten auf den Gleisen sind immer noch nicht durchgeführt worden. Jeder, der zusätzliche Fahrkosten wegen des Ausfalls der öffentlichen Verkehrsmittel hat, sollte Erstattung von den entsprechenden Verkehrsgesellschaften z.B. der Bogestra verlangen. Hier gilt die sog. "Pünktlichkeitsgarantie", auf höhere Gewalt kann man sich jetzt nicht mehr berufen!