Prozess
Gesellschaft für Freiheitsrechte unterstützt Alassa Mfouapon
Am 18. Februar verhandelte die 1. Kammer des Verwaltungsgerichts Stuttgart über die Klage von Alassa Mfouapon gegen das Land Baden-Württemberg. Das Gericht gab der Klage in wesentlichen Punkten statt.
Tatsächlich, so schrieben die Anwälte des Klägers in einer Pressemitteilung, war der selbstorganisierte Protest der Flüchtlinge in vollem Umfange durch das Grundrecht auf Versammlungsfreiheit gedeckt und zu jedem Zeitpunkt friedlich. Für alle Maßnahmen unmittelbaren Zwangs der nächtlichen polizeilichen Großrazzia lagen keine Gerichtsbeschlüsse vor. "Die von uns eingereichte Klage kommt daher zum Ergebnis: Die Maßnahmen am 3. Mai 2018 erfolgten ohne Rechtsgrundlage und ohne richterliche Anordnung, waren willkürlich und in krassem Maße unverhältnismäßig. Gefahr im Verzug oder eine dringende Gefahr für die öffentliche Sicherheit lagen unter keinem Gesichtspunkt vor."
Wegen der grundsätzlichen Bedeutung wird Alassa Mfouapon von der Gesellschaft für Freiheitsrechte (GFF) unterstützt, um ein Grundsatzurteil zu erstreiten (siehe www.freiheitsrechte.org/lea-ellwangen). Alassa Mfouapon selbst hat als Konsequenz aus den Vorgängen den "Freundeskreises Flüchtlingssolidarität in SI" (www.solidaritaet-international.de ) gegründet.