Opel

Opel

Landesarbeitsgericht urteilte zugunsten der Geschäftsleitung

Am 18. Februar fand die Berufungsverhandlung eines Opel-Kollegen vor dem Landesarbeitsgericht in Hamm statt.

Korrespondenz aus Bochum

Der Bochumer Opelaner klagte gegen die Strafversetzung durch die Geschäftsleitung. Im Zusammenhang mit sieben weiteren Abmahnungen bzw. bereits zurückgewiesenen Versuchen dazu ist klar: Es geht um Mobbing gegen kämpferische Kollegen. Vor dem Prozess fand eine Protestkundgebung mit zehn Teilnehmern statt, die betonten, dass es hier um antikommunistisches Mobbing geht - ein Angriff auf alle Kollegen.

 

Die Geschäftsleitung hatte zwei Zeugen aufgefahren, die belegen sollten, dass es einen Streit zwischen dem Kollegen und seinem Meister gegeben hatte. Ein Zeuge dreist: Er habe den Streit aus drei Metern Entfernung beobachtet, aber die Streitenden konnten ihn nicht sehen. Obwohl der Richter durchblicken ließ, dass da was faul ist, entschied das Gericht im Sinne von Opel. Es berief sich auf das Bundesarbeitsgericht. Demnach sei es unwichtig, wer an dem Streit schuld ist. Na, wenn sich das Bundesarbeitsgericht schon auf die Seite der Kapitalisten geschlagen hat ...