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Caritas verhindert Flächentarifvertrag in der Pflege
Im September 2020 hat ver.di mit dem Arbeitgeberverband in der Pflegebranche (BVAP) einen Tarifvertrag für die Altenpflege abgeschlossen.
Im September 2020 hat ver.di mit dem Arbeitgeberverband in der Pflegebranche (BVAP) einen Tarifvertrag für die Altenpflege abgeschlossen. Die privaten Träger, die 43 Prozent der Pflegeheime betreiben, sprechen ver.di die Tariffähigkeit ab und sind deshalb vor Gericht gezogen. In diese Einrichtungen gibt es so gut wie keine Tarifverträge, schlechte Bezahlung und schlechte Arbeitsbedingungen.
Der Tarifvertrag von ver.di sieht u.a. ab 1.8.2021 vor:
- eine stufenweise Anhebung der Mindestentgelte um rund 25 Prozent gegenüber dem bisherigen von der Pflegekommission festgelegten Mindestlohn
- sofortige Angleichung der Mindestentgelte in Ost und West
- 500 Euro Urlaubsgeld und 28 Tage Urlaub.
Durch eine Allgemeinverbindlichkeitserklärung durch Arbeitsminister Heil sollte der Vertrag für alle 1,2 Mio. Beschäftigten in der Pflegebranche gelten. Dazu war aber eine Zweidrittel-Zustimmung der jeweiligen „Arbeitsrechtlichen Kommission“ der beiden kirchlichen Wohlfahrtsverbände Caritas und Diakonie notwendig. Das ist eine Folge des besonderen kirchlichen Arbeitsrechtes, das die dort Beschäftigten zu Beschäftigten zweiter Klasse macht. Zeit, dass dieser unhaltbare Zustand abgeschafft wird. Weil die Mitglieder der sogenannten „Dienstherren“ bei Caritas gegen die Stimmen der Beschäftigten Ende Februar das Ergebnis abgelehnt haben, kann der Tarifvertrag nicht für allgemeinverbindlich erklärt werden. Damit hat die christliche Caritas das Drecksgeschäft für die privaten Träger gemacht!
Als eine Begründung nennt Caritas, dass der Vertrag nicht zu den Strukturen der Caritas passe. Offensichtlich folgten die Verantwortlichen der Caritas aber vor allem der Kritik des Unternehmerverbandes BDA. Der sah in dem Tarifvertrag nämlich einen Verstoß gegen die „Tarifautonomie“, die wohl darin besteht, dass private Träger weiter „autonom“ miese Löhne und Arbeitsbedingungen in der Pflege durchsetzen können.
Damit es in Zukunft mehr für alle Beschäftigten im Pflegebereich gibt als „Mindestentgelte“, muss vor allem die gewerkschaftliche Organisierung und damit die Kampfkraft gestärkt und das reaktionäre kirchliche Arbeitsrecht abgeschafft werden.